Die eigenen vier Wände zu wechseln, kann verschiedenste Gründe haben. In jedem Fall sollte danach eines immer dringend erledigt werden: Du musst deine Wohnung ummelden. Die entscheidende Frist dafür verdrängen die meisten allerdings sehr erfolgreich.
Wohnung ummelden? Darum ist es Pflicht
Dass du deine Wohnung ummelden musst, hat einen zunächst einfachen Grund: die Meldepflicht. Denn gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) musst du dich mit deinem zuständigen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen, damit die Daten im Melderegister immer aktuell bleiben.
Im Gesetz heißt es laut Paragraph 17:
„Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“
Bundesmeldegesez, §17, Absatz (1)
Dabei ist es egal, ob du innerhalb einer Stadt oder in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehst. Zudem gibt es noch einige weitere Dinge, die es notwendig machen, dass deine aktuelle Adresse für Behörden verfügbar ist. Dazu zählt unter anderem die Teilnahme an Wahlen.
Darum musst du deine Wohnung ummelden:
- Identifikation: Melderegister dienen dazu, deinen aktuellen Aufenthaltsort festzuhalten. So können dich Behörden im Falle wichtiger Mitteilungen oder im Notfall besser erreichen.
- Wahlen: Die Anmeldung deines Wohnsitzes ist auch wichtig, um dein Wahlrecht auszuüben. Du musst in dem Wahlkreis gemeldet sein, in dem du wählen möchtest.
- Behördliche Angelegenheiten: Willst du staatliche Leistungen wie Kindergeld oder Wohngeld Plus in Anspruch nehmen, ist eine korrekte Wohnsitzanmeldung erforderlich.
- Steuern und Gebühren: Je nach deinem Wohnort können sich Steuern und Gebühren ändern. Die richtige Anmeldung hilft, diese korrekt zu berechnen.
- Sozialversicherung: Eine korrekte Anmeldung ist auch wichtig für die Sozialversicherung, da deine Krankenversicherung und andere Sozialleistungen an deinen Wohnsitz gebunden sein können.
Diese Bußgelder drohen
Wer die gesetzte Regel von 14 Tagen verstreichen lässt, schafft sich also bereits einige sehr unnötige Hindernisse im Alltag. Es kann allerdings zusätzlich viel Geld kosten wie der Bußgeldkatalog zeigt. Zu spät oder gar nicht darauf zu achten, kostet Betroffene laut aktueller Angaben bis zu 1.000 Euro Strafe.
Bußgelder zum Thema Wohnung ummelden
Verstoß | Bußgeld gemäß § 54 BMG |
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Als Meldepflichtiger nicht vorschriftsgemäß bzw. nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angemeldet | bis zu 1000 Euro |
Als Meldepflichtiger nicht vorschriftsgemäß bzw. nicht innerhalb von zwei Wochen nach Auszug abgemeldet | bis zu 1000 Euro |
Quellen: Gesetze im Netz, Bußgeldkatalog
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