Im Rahmen einer weitreichenden Anpassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) könnte auch die Hauptuntersuchung (HU), die vom TÜV und anderen zugelassenen Prüforganisationen durchgeführt wird, eine Änderung erfahren. Der aktuell diskutierte Vorschlag dreht sich um den Wegfall der „Mängelschleife“.
Hauptuntersuchung für das Auto: Das bedeutet die Mängelschleife
Hinter dem Begriff steckt ein Prozess, der nach einer nicht bestandenen HU oder einer festgestellten Mängelliste stattfindet. Die Hauptuntersuchung ist in Deutschland die Prüfung, die Autos regelmäßig durchlaufen müssen, um ihre Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit sicherzustellen.
Weist ein Fahrzeug bei der HU Mängel auf oder besteht die Prüfung nicht, wird eine Mängelliste erstellt. Die Mängelschleife beginnt dann, wenn die oder der Fahrzeughalter*in die notwendigen Reparaturen durchführen lässt, um die festgestellten Schäden zu beheben. Nach den Reparaturen muss das Fahrzeug erneut vorgeführt werden.
Wie Auto Motor und Sport unter Berufung auf ein Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes NRW vorliegt, berichtet, könnte ebendieser Prozess allerdings bald entfallen. Dann würde das Auto auch bei kleinen Beanstandungen durchfallen, die oder der Halter*in wäre zur Beseitigung dieser verpflichtet und müsste danach zu einer kostenpflichtigen Nachprüfung fahren.
Ob die geforderte Umsetzung wirklich erfolgt, ist allerdings noch unklar. Derzeit prüft das Bundesjustizministerium (BMJ) den Vorschlag noch auf seine Rechtmäßigkeit.
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Diese Nachteile drohen Fahrer*innen
Auf Autobesitzerinnen und -besitzer kämen damit zunächst zusätzliche Kosten zu, denn für eine entsprechende Nachprüfung zahlt man 30 Euro. Bei Versäumnis der dazugehörigen Frist für die Beseitigung der Mängel von einem Monat droht zudem ein Verwarngeld von 40 Euro.
Doch hier hören die Nachteile nicht auf. Wie t-online erklärt, bedeutet das dem Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) zufolge vor allem einen erhöhten Aufwand. Sollte das betroffene Fahrzeug beispielsweise nicht in einem Meisterbetrieb stehen während ein schwerwiegender Mangel festgestellt wird, dürfte man es nach der HU nicht mehr bewegen. Die Konsequenz: Der Transport durch ein Abschleppunternehmen auf eigene Kosten.
Auch die Sicherheit und die Qualität der Hauptuntersuchung sieht der Verband gefährdet. Das könnte durch mehr Schwarzarbeit geschehen, „wenn sich branchenfremde Unternehmen künftig bei der HU einbringen und Autos dennoch in Betrieben ohne Meister vor Ort repariert werden“, wie t-online erklärt.
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Dazu dient die HU durch TÜV und Co.
Der generelle Zweck einer Hauptuntersuchung liegt in der Überprüfung verschiedener Komponenten des Fahrzeugs, wie Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk und Abgasanlage, die man beim TÜV oder anderen zugelassenen Stellen auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit hin prüft.
Um nötige, minimale Standards für die Verkehrssicherheit garantieren zu können, ist die HU in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Neuwagen nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei älteren Fahrzeugen beträgt das Intervall ebenfalls zwei Jahre.
Quellen: Auto Motor und Sport, t-online
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