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Verkehrskontrolle: Wenn Beamte das fragen, können sie in deinen Kofferraum sehen

Beamt*innen müssen sich an strikte Vorschriften halten, wenn sie eine Polizeikontrolle durchführen. In manchen Fällen gibt es aber Umwege.

Polizeikontrolle auf der Straße
© Spitzi-Foto - stock.adobe.com

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In eine Polizeikontrolle zu geraten, kann jeder und jedem passieren, ganz unabhängig davon, ob man sich etwas vorzuwerfen hat. Für invasive Maßnahmen wie eine Kofferraumdurchsuchung gibt es dabei festgesetzte Richtlinien. Der ADAC erklärt allerdings, durch welche Methode du auch ohne begründeten Verdacht Einblick gewähren könntest.

Polizeikontrolle des Kofferraums: Dann ist erlaubt

In der Bundesrepublik ist geregelt, dass die Polizei den Kofferraum eines Fahrzeugs dann durchsuchen darf, wenn sie einen konkreten Verdacht auf eine Straftat hat und eine entsprechende Befugnis vorliegt. Zu den häufigsten Gründen, die eine derartige Polizeikontrolle rechtfertigen könnten, gehören die Folgenden.

Mögliche Gründe für eine Kofferraumdurchsuchung:

  1. Die Polizei kann den Kofferraum durchsuchen, wenn ein*e Richter*in einen Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hat, der dies erlaubt.
  2. Hat die Polizei einen begründeten Verdacht, dass eine akute Gefahr (zum Beispiel für Leib und Leben) besteht, die sofortiges Handeln erfordert und nicht auf die Erlangung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses gewartet werden kann, kann sie den Kofferraum ohne vorherige Genehmigung durchsuchen.
  3. Liegt gegen eine Person ein Haftbefehl vor und sie befindet sich in dem durchsuchten Auto, kann die Polizei den Kofferraum durchsuchen, um Fluchtmöglichkeiten oder Beweismitteln für die Straftat ausfindig zu machen, die zur Haft geführt hat.

Lesetipp: Diese ADAC-Dienstleistung kennen viele gar nicht

Das darf die Polizei außerdem

Ganz generell bist du nicht dazu verpflichtet, den Kofferraum zu öffnen, wenn du das nicht möchtest. Die Polizei darf das rein rechtlich auch nicht von dir verlangen, wenn kein begründeter Verdacht vorliegt. Wirst du also ohne diesen dazu aufgefordert, kannst du dich weigern.

Wie der ADAC (Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V.) in einem Video erklärt, gibt es allerdings noch einen weiteren Grund, durch den Beamt*innen während der Polizeikontrolle einen Blick in den Kofferraum werfen können. Viele Autohalter*innen vergessen diesen.

Was diese nämlich dürfen, ist dich nach Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten zu fragen. Und dafür musst du natürlich den Kofferraum öffnen, wenn du das entsprechende Equipment dort aufbewahrst. ADAC-Tipp: Bitte die Beamt*innen, an der Seite zu warten, während du die angeforderten Dinge zum Vorzeigen raussuchst. Dann zumindest haben sie keine Möglichkeit, eine Blick hinein zu werfen.

ADAC-Video zur Polizeikontrolle:

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Quellen: YouTube/ADAC

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