Wer einen Führerschein besitzt, muss sich womöglich bald an andere Vorschriften halten. Allein in Deutschland würden die neun geplanten Zusatzregeln 57 Millionen Autofahrende betreffen. Hintergrund ist das Vorhaben, die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union bis 2050 auf Null zu reduzieren.
Neu beim Führerschein: Das ist geplant
In wenigen Monaten steht die wichtige Umsetzung rund um den Führerschein an. Im Fokus der Abstimmung finden sich mehrere Themen, die das Europäische Parlament seit dem 28. Februar 2024 diskutiert. Darunter zunächst die Notwendigkeit eines Gesundheits-TÜV, also verpflichtende Gesundheitsüberprüfungen für alle bei Erwerb, Umtausch und Verlängerung des Führerscheins. Wie der ADAC berichtete, hatte das EU-Parlament dies jedoch bereits mehrheitlich abgelehnt.
Auf Kritik stießen die geplanten Änderungen bereits. So beklagten Gegner*innen „Grüne Verbotsfetischisten“, einen „ideologischen Feldzug“ oder „Autofahrer im Kreuzfeuer der EU-Kommission“, wie Focus berichtet. Jens Gieseke, CDU-Verkehrsexperte im Parlament, ermahnte dazu, dass ein Führerschein Freiheit bedeute und deshalb „Schluss mit der Bevormundung“ gemacht werden müsse.
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Diese Vorschriften könnten kommen
Befürworter*innen des Vorhabens, wie die die französische Grünen-Abgeordnete Karima Delli, wiesen dagegen auf die besorgniserregenden Verkehrsopferzahlen auf europäischen Straßen hin. Man müsse „alles […] tun, um Leben zu retten“. Demnach kamen allein 2022 über 20.000 Menschen in der EU durch Verkehrsunfälle zu Tode. Die Tendenz steige dabei leicht an.
Im Detail ging es seit Beginn bei der Abstimmung um gleich mehrere Änderungen, die den Führerschein betreffen:
- Einführung einer digitalen Fahrerlaubnis in der EU: Sie soll es ermöglichen, den Führerschein via App auf dem Smartphone vorzuzeigen. Zusätzlich soll der physische Führerschein einen QR-Code erhalten, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen.
- Anhebung der zulässigen Gesamtmasse für Fahrzeuge der Klasse B von 3,5 auf 4,25 Tonnen, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird mit alternativen Kraftstoffen betrieben und die oder der Führerscheininhaber*in besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren.
- Einheitliche Probezeit von 2 Jahren in der EU, mit der Möglichkeit, dass bei Erwerb jeder neuen Führerscheinklasse eine neue Probezeit beginnt.
- Möglichkeit der Anerkennung des B17-Führerscheins im EU-Ausland, was bedeutet, dass Jugendliche, die in Deutschland den Führerschein mit 17 Jahren erworben haben, auch in anderen EU-Staaten begleitet Auto fahren dürfen.
- Erleichterung der Wohnsitzregelung für den Führerscheinerwerb, die es erlauben würde, theoretische und praktische Prüfungen in zwei verschiedenen EU-Staaten abzulegen.
- Einführung eines Nachtfahrverbots für unerfahrene Fahrer zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens in den EU-Staaten, um Fahrten unter Alkoholeinfluss zu reduzieren.
- EU-weite Vereinheitlichung von Führerschein-Strafen, einschließlich der Dauer eines Führerscheinentzugs und der Promillegrenzen.
- Einführung der Selbstauskunft für die Erneuerung von Führerscheinen über gesundheitliche Einschränkungen, ohne dass eine ärztliche Untersuchung zwingend erforderlich ist. Jedes Land könnte jedoch selbst entscheiden, ob es eine solche Selbstauskunft verlangt.
Wann sind Ergebnisse zu erwarten?
Zu tatsächlichen Gesetzesänderungen wird es voraussichtlich erst im Herbst 2024 kommen, wenn die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission sowie dem Ministerrat abgeschlossen sind. Dann können die Änderungen zum Führerschein schließlich in nationales Recht der Mitgliedstaaten überführt werden.
Quellen: Focus, ADAC, eigene Recherche
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