Wer sein Geld bei der Sparkasse anlegt, muss für gewöhnlich eine monatliche Kontoführungsgebühr zahlen. Weil diverse Banken diese in der Vergangenheit erhöht haben, ohne ihre Kund*innen zu informieren, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kürzlich eine Musterklage eingereicht.
Berliner Sparkasse verliert vor Gericht
Das Berliner Kammergericht hat nun entschieden, dass Stillschweigen keine Zustimmung ist. Das Bankhaus hätte sich das Einverständnis ihrer Kund*innen holen müssen, um Kosten für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Es erklärte die einseitigen Gebührenänderungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam, wie auf der offiziellen Seite des vzbv berichtet wird.
Für die Kostenerhöhung hat das Bankunternehmen zahlreiche Tricks angewandt. Zum Beispiel wurde Ende 2016 das „Girokonto Comfort“ auf „Giro Pauschal“ umgestellt und damit die monatliche Gebühr um drei Euro gesteigert. Die Sparkasse lehnt es bislang ab, diese Mehrbeträge zurückzuzahlen. Deshalb hat der vzbv eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Knapp 1.200 Kund*innen haben sich angeschlossen und können, sobald das Urteil rechtskräftig ist, ihr Geld zurückfordern.
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So bekommt ihr euer Geld zurück
Wegen dieses Urteils können derartige Preisänderungen durch andere Banken und Sparkassen ebenfalls keinen Bestand haben. Um herauszufinden, ob man von solchen unerlaubten Kostenerhöhungen ebenfalls betroffen ist, muss ein Blick auf die Kontoauszüge ab dem 01. Januar 2018 geworfen werden.
Wer ab 2018 eine Steigerung der Kontoführungsgebühr findet, kann einen Anspruch auf Rückzahlung haben. Die Verbraucherzentrale stellt dazu ein Musterschreiben zur Verfügung, diese müssen Kunden brieflich an ihre Bank schicken, um das zu viel gezahlte Geld zurückzufordern.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
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