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Bis zu 100 Euro Strafe in der Fahrradstraße: Diese Fehler werden teuer

Fahrradstraßen bringen zahlreiche Vorteile mit sich. Für viele sind sie jedoch vor allem eines: unbekanntes Terrain.

Fahrrad auf einer Fahrradstraße
© Ramon - stock.adobe.com

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Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Aktuell scheint es, als würde in ganz Deutschland eine Fahrradstraße nach der anderen aus dem Boden sprießen. Während dieser Teil der Verkehrsinfrastruktur das Fahrradfahren attraktiver machen soll, bringt er doch für Autofahrerinnen und -fahrer einige nicht unwesentliche Risiken mit sich. Denn sie müssen sich neben alternativen Routen auch mit ihnen bislang unbekannten Regeln auseinandersetzen – und Strafen, sofern sie sich nicht daran halten.

In Fahrradstraßen richtig verhalten

Der Name verrät es bereits: Fahrradstraßen sind für die Bedürfnisse von Fahrradfahrerinnen und -fahrer ausgelegt. Neben einem Fahrrad darfst du dich dort mit einem E-Pedelec oder E-Scooter fortbewegen, die jeweils maximal 25 Kilometer pro Stunde (km/h) erreichen.

Einige dieser Straßen oder Zonen sind zudem mit Zusatzschildern versehen, die beispielsweise auch Autos und Lastkraftwagen die Nutzung gestatten. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass du den Radverkehr mit deinem Fahrzeug weder behindern noch gefährden darfst – ansonsten fallen nicht unwesentliche Geldstrafen an.

„Auch wenn Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist – dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht drängeln“, mahnt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC). „Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht sollten jedoch langsam nebeneinander fahrende Radfahrer, wenn möglich, schnelleren Verkehrsteilnehmern das Überholen ermöglichen.“ Es gelte dabei ein Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen Kraftwahrzeugen und Fahrrädern.

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Strafen von 15 bis 100 Euro

Nutzt du eine Fahrradstraße als Autofahrerin oder -fahrer, obwohl diese über kein entsprechendes Zusatzschild verfügt, fällt eine Sanktion in Höhe von 15 Euro an. Mit Behinderung, Gefährdung oder gar Unfallfolge erhöht sich der Wert auf 25, 30 beziehungsweise 50 Euro.

Noch mehr musst du punkte-flensburg.de zufolge zahlen, wenn du in einer Fahrradstraße ordnungswidrig hältst. In diesem Fall erhöht sich die Strafe auf zwischen 55 und 90 Euro. Parkst du dein Fahrzeug steigt diese sogar auf bis zu 100 Euro an.

Quellen: ADAC; punkte-flensburg.de

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