Veröffentlicht inVerbraucher

E-Bike und Fahrrad: Wer das tut, dem droht überraschend Strafe

Nicht jede Regel zum Thema Elektrofahrrad und normalem Bike sind auch allen Fahrenden bekannt. Oder wusstest du über die folgende Richtlinie Bescheid?

Person auf stehendem Elektrofahrrad
© Freepik - stock.adobe.com

E-Bike kaufen: Darauf musst du achten

E-Bikes sind eine echte Alternative zum herkömmlichen Fahrrad.Doch welche Modelle passen am besten zu deinen Bedürfnissen und deinem Budget? Wir erklären dir, worauf du beim Kauf achten kannst.

Mit steigenden Temperaturen schwingen sich viele wieder vermehrt auf E-Bike und Drahtesel. Geschieht das beispielsweise nach einem ausgiebigen Aufenthalt im Biergarten oder generell nach alkoholischem Genuss, kann ein Bußgeld drohen. So viel ist bekannt. In einigen Fällen musst du allerdings nicht einmal fahren, um belangt zu werden.

E-Bike und Fahrrad: Diese Strafe droht

Denn: Auch wenn du dein E-Bike oder Fahrrad betrunken schiebst, kann das Folgen für dich haben. Zwar wird ein entsprechendes Verhalten in Deutschland normalerweise nicht als Führen eines Fahrzeugs im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes angesehen. Das bedeutet, dass, solange das Gerät nur geschoben und nicht gefahren wird, es in der Regel nicht unter die gleichen strengen Alkoholgesetze fällt, die für das Fahren im betrunkenen Zustand gelten.

Es können jedoch andere Faktoren eine Rolle spielen, die womöglich rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Solltest du zum Beispiel in einen Unfall verwickelt sein, während du betrunken dein E-Bike schiebst, könnten Fragen bezüglich deiner Verkehrstüchtigkeit und potenzieller Fahrlässigkeit aufkommen, insbesondere wenn daraus Sach- oder Personenschäden resultieren.

Stellst du dagegen zum Beispiel durch dein Verhalten wie unsicheres Schieben des Fahrrades, Sturzgefahr, Blockieren des Verkehrs, et cetera eine Gefahr für dich selbst oder andere dar, kannst du wegen Belästigung der Allgemeinheit oder ähnlicher Vergehen belangt werden.

Lesetipp: Das kostet beim E-Bike 70 Euro Strafe

Das kannst du tun

Hintergrund ist die Tatsache, dass du auch wenn du dein E-Bike nicht fährst, als Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer am Straßenverkehr giltst. Wie Efahrer erklärt, besteht hier zwar keine keine Promillegrenze. Hast du aber so viel getrunken, dass du dein Gefährt nur torkelnd oder schwankend nach Hause bekommst, sind Strafen denkbar, weil dies als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden kann.

Laut Paragraf 315b des Strafgesetzbuchs begehen die folgenden Dinge als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr:

  1. Zerstörung, Beschädigung oder Beseitigung von Anlagen oder Fahrzeugen
  2. Das Bereiten von Hindernissen
  3. Das Vornehmen ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriffe

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es also ratsam, wenn du stark alkoholisiert bist, das Fahrrad oder E-Bike stehen zu lassen oder eine andere Person, die nüchtern ist, das Fahrrad schieben zu lassen. Auf diese Weise vermeidest du potenzielle rechtliche oder sicherheitsrelevante Probleme.

Quellen: eigene Recherche, Efahrer

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.