Wer auf Reisen ist und noch keine passende Unterkunft für die Nacht gefunden hat, kann schnell auf die Idee kommen, einfach das eigene Auto als Schlafplatz zu nutzen. Doch ist das Übernachten im Auto überhaupt erlaubt? Vor allem als Tourist*in in beliebten Urlaubsländern sollte man damit vorsichtig sein, denn hier kann es dabei schnell zu hohen Geldstrafen kommen. Doch auch in Deutschland, gibt es einiges diesbezüglich zu beachten.
Übernachten im Auto kann schnell teuer werden
Wer im öffentlichen Verkehr ein Fahrzeug führen will, sollte dabei möglichst gut ausgeruht sein, damit die Aufmerksamkeit zum Beispiel nicht durch Müdigkeit beeinträchtigt wird. Daher kann es vor allem bei langen Fahrten durchaus ratsam sein, anzuhalten und im Auto etwas zu schlafen. Wer es jedoch damit übertreibt, könnte Bußgelder riskieren.
Zunächst die gute Nachricht: Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht grundsätzlich keine Regelung vor, welche das Schlafen im Auto untersagt. Somit erlaubt der Gesetzgeber das Nickerchen im Kfz, solange dabei kein Verstoß gegen andere Vorschriften vorliegt, wie der Bussgeldkatalog.org mitteilt.
Und das kann bis zu 100 Euro teuer werden:
Bußgeldkatalog zur Übernachtung im Auto | Bußgeld |
---|---|
Du stellst das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte. | 20 € |
Du behinderst durch das Parken Andere. | 20 € |
Du parkst an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle. | 35 € |
… mit Behinderung | 55 € |
… länger als 1 Stunde | 55 € |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 55 € |
… und eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet | 100 € |
Du parkst vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt | 55 € |
… mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz | 100 € |
Du verursachst bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgasbelästigungen. | 80 € |
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Strenge Regeln im europäischen Ausland
Hier hört eine mögliche Bestrafungsgrundlage jedoch noch nicht auf. Denn das Übernachten im Auto kann je nach Verstoß ebenfalls als Wildcampen gewertet werden und dann kann es für dich schnell noch teuer werden, vor allem bei Reisen ins europäische Umland.
Bei unerlaubtem Wildcampen, dazu zählt auch das Übernachten im Auto oder Wohnmobil an nicht dafür vorgesehen Stellplätzen, können hohe Bußgelder fällig werden, erklärt das ADAC-Campingportals Pincamp. Wenn Fahrzeugführer *innen zusätzlich Schaden verursachen, Müll hinterlassen und anderweitig negativ auffallen, könne das Bußgeld sogar bis zu 500 Euro betragen.
Wer bei einer Reise durch Europa die Kosten für eine Unterkunft sparen und stattdessen lieber im eigenen Kfz nächtigen möchte, sollte sich im Vorfeld gründlich über die geltenden Vorschriften informieren. Generell untersagt ist das Wildcampen zum Beispiel in Dänemark, Griechenland, Kroatien, den Niederlanden und Portugal. Wer in Frankreich, Österreich und der Schweiz im Auto übernachten will, benötigt eine entsprechende Genehmigung der örtlichen Behörden.
Vor allem im beliebten Urlaubsland Italien gelten diesbezüglich besonders strenge Regeln. Denn da ist Wildcamping mit Fahrzeugen „so gut wie an allen Orten“ verboten. Insbesondere in den populären Touristenregionen und in Strandnähe solltest du mit strengen Kontrollen und hohen Bußgeldern rechnen. „Strafen zwischen 100 und 500 Euro sind dabei durchaus gängig,“ erklärt Pincamp.
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Hier darfst du das Auto nicht zur Übernachtung abstellen
Auch wenn in Deutschland Vorgaben zum Übernachten im Auto deutlich lockerer sind, solltest du deinen Stellplatz trotzdem gründlich auswählen. Dabei gilt es insbesondere auf die gesetzlichen Vorschriften zum Halten und Parken zu achten. So darf das Fahrzeug zum Beispiel nicht in einer Halterverbotszone oder einer Feuerwehrzufahrt stehen. Auch Privatgrundstücke sind ohne das Einverständnis des Eigentümers tabu, was unter anderem auch die meisten Parkplätze von Supermärkten einschließt.
Wer beim Nächtigen im Kfz Rettungsfahrzeuge behindert, muss zudem mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Darüber hinaus gilt es die Vorgaben zum Umweltschutz zu beachten. Es ist zum Beispiel nicht gestattet, den Motor laufen zu lassen. Auch auf die Klimaanlage oder die Heizung muss somit bei einer Übernachtung im Auto möglicherweise verzichtet werden.
Obwohl es also grundsätzlich nicht verboten ist, eine Nacht im Auto zu verbringen, sieht das hingegen anders aus, wenn du dort dauerhaft übernachten willst. Denn in Deutschland besteht eine gesetzliche Meldepflicht und ein Pkw ist als Wohnsitz nicht gestattet.
Quelle: Pincamp, Bussgeldkatalog.org
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