Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit mit sich führen und bis zu 50 Gramm getrocknet zu Hause besitzen. Zusätzlich dürfen sie bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Der Konsum ist in der Nähe von Schulen, Kindergärten und öffentlichen Spielplätzen verboten, ebenso in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Wie aber verhält es sich hinter dem Steuer eines Autos?
Cannabis: Bundestag beschließt THC-Grenze
Ähnlich wie der Konsum alkoholischer Getränke ist auch das Kiffen hinter dem Steuer eines Fahrzeugs verboten. Die Grenzwerte unterscheiden sich jedoch. Wie aus einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 3. Juni hervorgeht, sei der Vorschlag der Koalitionsfraktionen, den gesetzlichen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) im Blutserum nicht von allen Beteiligten gut aufgenommen worden.
Während der Entwurf für ein „Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (20/11370) bei den meisten geladenen Sachverständigen auf Zustimmung getroffen sei, habe die Deutsche Polizeigewerkschaft diese kritisiert. Dennoch: Seit Donnerstag, den 6. Juni, ist die angepasste Nachjustierung beschlossene Sache.
„Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird ein THC-Grenzwert im Straßenverkehr sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt“, erklärte der Bundestag. „Der Grenzwert liegt der Neuregelung zufolge künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.“
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Kritik stößt auf Zuspruch
Kritik traf die Neuerung allerdings nicht nur von Seiten der Polizeigewerkschaft. Fabian Steinmetz etwa habe die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol kritisiert. Ein tatsächliches Pendant zur 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol sei ein THC-Grenzwert von 10 ng/ml, so der Senior-Toxikologe bei Delphic HSE und Mitglied im Expertennetzwerk Schildower Kreis.
Lorenz Böllinger, ebenfalls Mitglied im Expertennetzwerk Schildower Kreis, und Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), hingegen begrüßten die Erhöhung entschieden. Sie werde die Zahl der „falsch Positiven“ reduzieren.
„Wir brauchen im Straßenverkehr ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten und ein Cannabisverbot für Alkoholkonsumenten“, hatte Käfer-Rohrbach bereits im Voraus zum Beschluss des Bundestages betont. Umso bedeutender sei der gesetzlich festgeschriebene Grenzwert für die Versicherungswirtschaft – insbesondere mit Blick auf die Risikogruppe der Fahranfängerinnen und -anfänger.
Quelle: Deutscher Bundestag; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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