Das Bundesverwaltungsgericht fällte die Entscheidung, die nun weitreichende Konsequenzen für das Parkverbot auf Gehwegen haben kann. In dem Urteil wurde festgehalten, dass Anwohner*innen unter bestimmten Bedingungen aktiv tätig werden können.
Verstoß gegen Parkverbot: Das ist neu
Wie unter anderem die Tagesschau berichtet, dürfen diese demnach von den Straßenverkehrsbehörden eine Durchsetzung des Parkverbots verlangen. Diese müssen dann Maßnahmen gegen illegal auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge ergreifen, wenn die Nutzung dieses erheblich eingeschränkt wird. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen das Parken die freie Bewegung auf dem Gehweg, insbesondere für Fußgänger*innen, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer*innen, stark einschränkt.
Dennoch bleibt den Behörden ein gewisser Ermessensspielraum, das heißt man ist nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, sofort einzuschreiten. So ist es laut Bundesverwaltungsgericht zulässig, dass die Stadt ein stadtweites Parkkonzept entwickelt, um besonders stark betroffene Straßen zu priorisieren und systematisch vorzugehen.
Das gilt beispielsweise, wenn das regelwidrige Parken im Vorfeld schon lange toleriert wurde. Stattdessen soll die Behörde die Interessen von Fußgänger*innen und Autofahrer*innen abwägen, um am Ende die Anliegen der Anwohnenden besser zu berücksichtigen.
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Schutz der Anwohnenden
Das Gericht hat explizit betont, dass das Parkverbot auf Gehwegen den Rechten der anwohnenden Personen zu Gute kommt, die durch das unerlaubte Abstellen Nachteile erleben. Es schütze „nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch Anwohner, die in der Nutzung des an ihr Grundstück grenzenden Gehwegs erheblich beeinträchtigt werden“.
Der Städte- und Gemeindebund sowie Umweltorganisationen haben das Urteil begrüßt, da es neben den gestärkten Rechten möglicherweise auch zu einer Reduzierung des illegalen Gehwegparkens führen wird.
Quellen: Tagesschau
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