Ob Umweltbewusstsein oder Fahrkomfort, viele Gründe sprechen für einen Umstieg auf Elektromobilität. Auch in finanzieller Hinsicht sind Elektroautos oft attraktiver, als viele Menschen denken. Denn im Bezug auf die Kfz-Steuer bieten diese erhebliche Vorteile. Nun plant die Regierung eine neue Regelung, mit der auch Verbrenner von diesen Steuerentlassungen profitieren sollen.
Kfz-Steuer: Vorteile für Elektroautos
So sind laut des Kraftfahrzeugsteuergesetz zum Beispiel Elektroautos, die bis zum Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, von der Kfz-Steuer befreit. Konkret steht dort: „Von der Steuer befreit ist das Halten von Elektrofahrzeugen im Sinne des § 9 Absatz 2. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030.“
Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen gestellt bekommen, profitieren ebenfalls von einer Regelung des Einkommensteuergesetzes. Plug-in Hybride schlagen nämlich nur mit 0,5 Prozent zu Buche. Bei reinen Stromern geht es sogar noch günstiger: Hier müssen lediglich 0,25 Prozent gezahlt werden, sofern der Bruttolistenpreis des Autos 70.000 Euro nicht übersteigt. Zum Vergleich: Bei Verbrennern wird ein Prozent angesetzt. Doch genau dies könnte sich bald ändern.
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Entlastung für Dienstwagen
Denn ein Eckpunkteprogramm der Bundesregierung sieht nicht nur vor, diesen Listenpreis für Elektroautos künftig auf 95.000 Euro zu erhöhen. Sondern auch steuerliche Entlastungen für Verbrenner einzuführen. Diese sollen nämlich unter bestimmten Umständen in der Steuer mit E-Autos gleichgestellt werden.
So heißt es im Plan der Regierung: „In ihrem Handeln setzt die Bundesregierung auf Technologieoffenheit. Daher beziehen sich die folgenden Maßnahmen sowohl auf vollelektrische Fahrzeuge als auch auf vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge (z.B. solche, die vollständig mit E-Fuels angetrieben werden).“ Die entsprechende Änderung sieht dann eine „steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen, insbesondere bei der KfZ-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung“ vor.
Wann es wirklich zur Änderung der Kfz-Steuer kommt, ist noch nicht sicher. Im offiziellen Schreiben wird jedoch mitgeteilt: „Die Bundesregierung wird die in diesem Paket enthaltenen Maßnahmen nun schnell umsetzen. Soweit es neuer Gesetze oder weiterer gesetzlicher Anpassungen bedarf, werden die entsprechenden Regelungsvorschläge gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz oder später im zweiten Halbjahr 2024 im Kabinett beschlossen. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag und den Bundesrat, die Regelungen zeitnah und nach Möglichkeit zeitgleich mit dem Haushaltsgesetz zu beschließen, um eine schnelle Wirksamkeit der avisierten Maßnahmen zu gewährleisten“
Quellen: Bundesministerium der Justiz, Bundesfinanzministerium
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