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Mietwohnung: Neue Regel – das dürfen Vermieter jetzt

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stärkt Vermieter. Dabei geht es um die Einbehaltung der Mietkaution aufgrund von Mängeln.

Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel.
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Was genau ist eigentlich Wohngeld Plus?

Das Verhältnis zwischen Vermieter*in und Mieter*in ist oftmals angespannt. Besonders kritisch kann es werden, wenn die Rückzahlung der Mietkaution ansteht, denn dann wird unter anderem anhand von Beschädigungen bewertet, ob und wie viel du davon ausgezahlt bekommst. Genau dazu gibt es nun eine neue Regelung.

Mietkaution: Das hat der BGH entschieden

Wie unter anderem der Tagesspiegel unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu entschieden, unter welchen Umständen eine Mietkaution nach dem Auszug einbehalten werden darf. Die Entscheidung stärkt die Vermieter*innenseite und hat Folgen für Mieterinnen und Mieter.

Im Detail beinhaltet die Neuerung durch das kürzlich getroffene Urteil, dass Vermieter*innen nun anders als bisher auch eigentlich verjährte Forderungen, die aus Schäden an einer Mietsache entstanden sind, verrechnen dürfen. Das allerdings nur dann, wenn sie innerhalb von sechs Monaten Verjährung keine Ersetzungsbefugnis ausgeübt haben. Diese kann zum Einsatz kommen, wenn anstelle von Wiederherstellung ein Schadensersatz in Form von Geld als Ausgleich für eine Beschädigung gefordert wird. Wichtig ist zudem, dass beide Forderungen gleichartig sind.

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Darauf beruht das neue Urteil

Genau dieser Aspekt stand im Mittelpunkt der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung. Eine Mieterin hatte geklagt, weil sie ihre Mietkaution nach dem Auszug nicht ausbezahlt bekommen hatte. Als Begründung nannte man ihr von Vermieter*innenseite, dass es Schäden an der Wohnung gebe, deren Ersatz mit der Kaution verrechnet würden.

Zur Klage kam es, weil die halbjährige Frist für Schadensersatzansprüche bereits abgelaufen war. In den Vorinstanzen bestätigte das Landgericht Nürnberg-Fürth zwar die Sicht der Klägerin. Der BGH hob das Urteil in einer Revision allerdings wieder.

Quellen: Tagesspiegel (dpa)

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