Falls du deinen WLAN-Router nicht mehr benötigst und planst, ihn durch ein neues Gerät zu ersetzen, steht eine Entsorgung an. Zu viel Unachtsamkeit könnte dir dabei allerdings zum finanziellen Verhängnis werden. Denn in den einzelnen Bundesländern werden zum Teil hohe Strafen verhängt, wenn du es falsch machst.
WLAN-Router entsorgen: Diese Strafe droht
In Deutschland wird das Abstellen von kleinen Geräten und Einzelstücken wie einem alten WLAN-Router auf öffentlichem Grund als Ordnungswidrigkeit betrachtet – selbst wenn diese noch funktionieren und es dein Ziel ist, sie von anderen mitnehmen zu lassen. Denn auch Dinge, die „zum Verschenken“ deklariert sind, gelten als Sperrmüll.
Die Geldstrafe für ein solches unsachgemäßes Entsorgen kann je nach Bundesland mindestens 30 Euro betragen. Der Bußgeldkatalog zeigt dabei eine erhebliche Variation in den Beträgen, die vielerorts auf bis zu 500 Euro steigen können. Im bundesweiten Durchschnitt fallen dagegen normalerweise mindestens 50 Euro an.
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Diese Bußgelder erheben die Bundesländer
Wie das im Detail aussieht, erklären die unten aufgeführten Beträge, die sich explizit auf die „Lagerung, Ablagerung und Behandlung von Sperrmüll“ in kleinen Einzelstücken wie zum Beispiel WLAN-Routern beziehen. Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich hier sowohl von der günstigsten als auch von der teuersten Seite. Der Unterschied liegt darin, dass dort nicht einzelne Geräte wie in anderen Bundesländern bewertet werden, sondern der Fokus auf der Menge in Kubikmetern (qm) liegt.
Bußgelder laut Bußgeldkatalog:
- Baden-Württemberg: 50-200 Euro
- Bayern: 80-240 Euro
- Berlin: 37,50-150 Euro
- Bremen: 50-200 Euro
- Hamburg: 75-250 Euro
- Hessen: 50-150 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: 30-500 Euro
- Niedersachsen: 50-150 Euro
- Nordrhein-Westfalen: 50-150 Euro
- Rheinland-Pfalz: 50,13-204,52 Euro
- Saarland: 50-200 Euro
- Sachsen: 50-200 Euro
- Sachsen-Anhalt: k.A.
- Schleswig-Holstein: 50-150 Euro
- Thüringen: 50-150 Euro
Auch darum gehört der Router in den richtige Müll
Einen WLAN-Router falsch zu entsorgen oder auf der Straße abzulegen, ist auch aus mehreren anderen guten Gründen verboten. Dem Umweltbundesamt zufolge bestimmt das Gesetz, „dass Elektroaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln sind. Dies bedeutet, dass Elektroaltgeräte keinesfalls über den Hausmüll (Restmüll, Sperrmüll, gelbe Tonne/ gelber Sack, usw.) oder Metallschrott entsorgt werden dürfen“.
Bevor du also diesen einfachen Weg wählst, schau dich besser nach speziellen und zertifizierten Sammelstellen um oder gib das ausgediente Gerät einer Sperrmüllsammlung in deiner Nähe ab. So garantierst du eine umweltschonende und fachgerechte Entsorgung des Gerätes.
Wichtige Gründe für die richtige Entsorgung:
- Umweltschutz: WLAN-Router können über elektronische Bauteile verfügen, die schädliche Stoffe oder toxische Materialien enthalten. Wenn diese Geräte unsachgemäß im Hausmüll entsorgt werden, können die Schadstoffe in die Umwelt gelangen und Boden, Wasser und Luft verschmutzen.
- Recycling: Zudem können Router wertvolle Materialien wie Metalle (zum Beispiel Kupfer oder Gold) und Kunststoffe enthalten, die sinnvoll recycelt werden können. Dadurch wird der Abbau neuer Rohstoffe reduziert und die Umwelt geschont.
- Schutz persönlicher Daten: WLAN-Router speichern oft sensible Informationen wie Passwörter und Netzwerkdaten. Wird er im Hausmüll entsorgt, gelangt er womöglich in die Hände unbefugter Personen, die diese Daten missbrauchen könnten. Durch die ordnungsgemäße Entsorgung bei einer zertifizierten Stelle wird sichergestellt, dass die Daten sicher gelöscht werden. Setze das Gerät zuvor zudem auf seine Werkseinstellungen zurück, um ganz sicher zu gehen.
Quellen: Bußgeldkatalog, Umweltbundesamt, eigene Recherche
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