Um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, auch gut funktionieren, müssen diese regelmäßig einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Dazu gehört allerdings auch eine Abgasuntersuchung – aber nicht für jeden Pkw.
Abgasuntersuchung: Alles Wichtige
Abgasuntersuchung: Das soll sie bewirken
Grundlegend ist eine Abgasuntersuchung dazu da, jedes relevante Fahrzeug dahingehend zu kontrollieren, ob es die zuvor festgelegten Grenzwerte einhält. Wird eine solche Untersuchung nicht bestanden oder mehrmals nicht wahrgenommen, kann das die Besitzer*innen eines Autos viel Geld kosten. Daher ist es empfehlenswert, diese wie vorgeschrieben durchzuführen, um größere Probleme zu vermeiden.
Dabei testen die Prüfer*innen vom TÜV, Dekra oder anderen Organisationen zunächst den Auspuff selbst, um herauszufinden, ob dieser intakt ist. Daraufhin wird bei den meisten untersuchten Fahrzeugen eine Untersuchung der verschiedenen Abgaswerte vorgenommen, wobei jeweils genaue Grenzen eingehalten werden müssen. Normalerweise wird die Abgasuntersuchung dabei synchron mit der HU durchgeführt.
Wenn du nicht nur bei der Abgasuntersuchung, sondern vor allem bei der Hauptuntersuchung vorbereitet ankommen willst, lohnt es sich, das Auto zuvor zu reinigen. Dazu stehen dir verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, auf die du nicht verzichten solltest, wenn du es richtig machen willst. Einerseits kannst du mit dem Polsterreiniger von KESTRAL 🛒 sicherstellen, dass deine Sitze immer ordentlich aussehen. Für eine große Säuberung ist dann andererseits das Set von SONAX 🛒 hilfreich.
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Abgasuntersuchung: Welche Fahrzeuge sie benötigen und welche nicht
Bei der Abgasuntersuchung gelten allerdings für unterschiedliche Fahrzeuge teils sehr unterschiedliche Regeln. Am einfachsten ist es bei normalen Verbrennern (egal, ob Benziner oder Diesel). Diese benötigen immer eine Kontrolle, die im Normalfall alle zwei Jahre angesetzt wird. Dazu gehören auch Motorräder, nicht ausschließlich Verbrennerautos, bei denen meist die gleichen Vorgaben gelten.
Doch bei weitem nicht alle Fahrzeuge unterliegen der Pflicht für eine Abgasuntersuchung. Beispielsweise manche Oldtimer sind davon befreit. Wurde das Auto mit einem Benzinantrieb vor dem 1. Juli 1969 zugelassen, kann es auf die AU verzichten. Bei Dieselfahrzeugen ist die Untergrenze der 1. Januar 1977, wie DA-direkt erklärt.
Auch dreirädrige Verbrenner benötigen grundsätzlich keine Abgasuntersuchung, ebenso wie Fahrzeuge, die unter 50 Stundenkilometern fahren oder ein Gesamtgewicht von 400 Kilogramm nicht überschreiten. Zusätzlich ist jedes reine Elektroauto ebenfalls von der Pflicht ausgenommen, da hier ohnehin keine Abgase ausgestoßen werden.
Spezielle Sonderfälle
Dazu gibt es auch einige Sonderfälle, vor allem für Motorräder. So ist es bei den kleinen Krafträdern ohnehin erst seit 2006 Pflicht, die Abgasuntersuchung durchführen zu lassen. Zugleich gibt es bis heute Ausnahmen: Lediglich Motorräder, die über 45 Stundenkilometer fahren können, einen Hubraum von mehr als 50 ccm haben und nach dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden, müssen sich der AU unterziehen.
Alles, was nicht in diesen Bereich fällt, kann weiterhin ohne Abgasuntersuchung die deutschen Straßen bereisen. Zusätzlich werden bei Krafträdern meist die Abgaswerte gar nicht ausgelesen, anders als beim Pkw oder Lkw. Stattdessen überprüfen die Tester*innen oft lediglich den Auspuff mit einer Abgassonde.
Quellen: DA-direkt
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