An der Kinokasse ist „Black Widow“ ein Erfolg, doch Scarlett Johansson (36) verklagt Disney, da der Film gleichzeitig im Kino und auf der Streaming-Plattform Disney+ veröffentlicht wurde. Das möchte der Unterhaltungskonzern nicht auf sich sitzen lassen. Die Schauspielerin behauptet, Disney habe damit Vertragsbruch begangen, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, die unter anderem dem Branchenmagazin „Variety“ vorliegen. Dies habe dazu geführt, dass der Hollywood-Star auf mögliche Einnahmen verzichten müsse.
Der Konzern behauptet hingegen in einem Statement, dass die Klage unbegründet sei und nicht gegen die Auflagen des Vertrages von Johansson verstoßen wurde. Weiter bezeichnete Disney die Klage, die „die erschreckenden und anhaltenden globalen Effekte der Covid-19-Pandemie“ vernachlässige, als „traurig und bedauerlich“. Mit der gleichzeitigen Veröffentlichung von „Black Widow“ bei Disney+ habe man die Möglichkeiten für zusätzliche Einnahmen der Schauspielerin sogar erhöht. 20 Millionen US-Dollar, umgerechnet etwa 16,8 Millionen Euro, habe die Hauptdarstellerin bereits erhalten.
Erfolg an den Kinokassen
Der neue Marvel-Blockbuster „Black Widow“ hat zuletzt vor allem für positive Schlagzeilen rund um das Einspielergebnis an den Kinokassen gesorgt – und sogar einen neuen Corona-Rekord aufgestellt. In nur sechs Tagen hatte der Film laut eines Berichts des Branchenportals „Deadline“ die Marke von 100 Millionen US-Dollar, etwa 84 Millionen Euro, auf der großen Leinwand in Nordamerika geknackt. „Fast & Furious 9“ hatte dazu acht Tage benötigt, „A Quiet Place 2“ brauchte 15 Tage und „Godzilla vs. Kong“ zwölf Wochenenden.
„Black Widow“ war die erste Marvel-Produktion seit rund zwei Jahren, die wieder in den Kinos angelaufen war. Laut „Box Office Mojo“ hat der Action-Blockbuster bisher weltweit etwas weniger als 320 Millionen Dollar, rund 270 Millionen Euro, eingespielt.