Die Nachlassverwalter von Sir Arthur Conan Doyle verstehen keinen Spaß. Die Rechteinhaber an dem Werk des legendären Autors der „Sherlock Holmes“-Bücher verklagen den neuen Netflix-Film „Enola Holmes“ auf die Verletzung ihrer Copyright- und Markenrechte. Der kalifornische Streaming-Dienst, das Studio Legendary und das Team aus Autor und Regisseur des neuen Films mit „Stranger Things„-Star Millie Bobby Brown in ihrer ersten großen Titelrolle wird in der Klage mit Namen benannt.
„Stranger Things“ war gestern: Millie Bobby Browns neuer Film hat Probleme
Die durch die ersten drei Staffeln der Fantasy-Serie „Stranger Things“ weltweit bekannt gewordene Millie Bobby Brown spielt in dem Netflix-Film „Enola Holmes“ die viel jüngere Schwester des genialen Privatdetektivs Sherlock Holmes (gespielt von „Superman“-Darsteller Henry Cavill). Sie besteht ihre eigenen Abenteuer als Hobby-Detektivin in der sehr freien Arthur Conan Doyle-Adaption. Doch der neue Netflix-Film basiert nicht direkt auf Doyles Romane, sondern auf der neuen Romanserie „The Enola Holmes Mysteries“ der Schriftstellerin Nancy Springer.
In einem 19 Seiten umfassenden Schreiben klagen die Nachlassverwalter des bereits verstorbenen Sir Arthur Conan Doyle, der neue Netflix-Film würde ohne Autorisierung geistiges Eigentum von Conan Doyle aus seinen Sherlock Holmes Geschichten verwenden. Sollte die Klage Erfolg haben, muss Netflix zahlen oder den Film nie veröffentlichen. Schade um die starbesetzte Produktion mit Helena Bonham Carter als Elona Holmes‘ Mutter, Sam Claflin als ihr Bruder Mycroft, Fiona Shaw, Frances de la Tour, Burn Gorman und Adeel Akhtar.
Ist die Klage gegen Millie Bobby Browns Netflix-Film „Enola Holmes“ berechtigt?
Wie kam es zu der Klage gegen „Enola Holmes“ nach einem Drehbuch von Jack Thorne und unter der Regie von Harry Bradbeer? Sind nicht die meisten der Original-Romane von Sir Arthur Conan Doyle über Sherlock Holmes inzwischen Teil der Gemeinfreiheit und somit besteht kein Urheberrecht mehr? Das ist tatsächlich aber nur der Fall für alle Geschichten, die vor 1923 veröffentlicht wurden.
Die letzten zehn Holmes-Romane von Arthur Conan Doyle wurden zwischen 1923 und 1927 veröffentlicht und haben durchaus noch Copyright-Schutz. Die Nachlassverwalter behaupten nun, dass Nancy Springers Romane und die Netflix-Verfilmung etwas aufnehmen, was erst in diesen Büchern deutlich heraustritt: die Emotionalität und Empathie des sonst so stoischen Privatdetektivs.
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