Wer gerne Filme und Serien schaut, kommt eigentlich an Amazon Prime Video nicht vorbei. Nicht nur hat der Streamingdienst viele starke exklusive wie lizenzierte Titel im Angebot. Er ist ohnehin umfangreichen Prime-Abo enthalten, mit dem man schließlich auch besser shoppen kann. Allerdings wird demnächst eine Neuerung in Kraft treten, über die niemand glücklich sein dürfte. Unterstützung erhält man in der Hinsicht von der Stiftung Warentest.
Kommende Werbung bei Amazon Prime Video in der Kritik
Anfang des Monats hat die Kundschaft eine entsprechende Info-Mail erhalten. Aus dieser geht hervor, dass ab dem 5. Februar 2024 Werbeeinspielungen zu Amazon Prime Video kommen werden. Damit würde der Dienst so ähnlich werden wie Freevee – nur zahlt man dafür keinen Cent. Wer auch in Zukunft Prime Video werbefrei genießen möchte, soll 2,99 Euro im Monat extra bezahlen. Live-Angebote werden aber auch ungeachtet davon weiter Werbung enthalten.
Doch die Stiftung Warentest sieht darin ein grundsätzliches Problem. Demnach handelt es sich bei den 2,99 Euro nicht einfach um eine Gebühr zur Werbevermeidung, sondern dies ist mit einer Preiserhöhung für das Prime-Abo gleichzusetzen, auch wenn das Amazon selbst nicht so sieht. So heißt es in der Mail an die Kundschaft: „[…] der aktuelle Preis deiner Prime-Mitgliedschaft wird sich nicht ändern.“
Unter Berufung auf vergangene Urteile des Bundesgerichtshofs ist die Sache für die Stiftung aber eindeutig: Preiserhöhungen dürfen ohne vorherige Zustimmung seitens der Kundschaft nicht durchgesetzt werden. Und deshalb könne Amazon auch nicht einfach so Werbung in Prime Video einbauen, wenn keine Genehmigung von Fans vorliegt und diese nicht bereit sind, die Extragebühr zu zahlen.
Kunden sollen Unterlassung einfordern
Für all jene, die zwar über Amazon Prime Video verfügen, aber sich gegen die kostenpflichtige Werbefreiheit wehren wollen, stellt Warentest einen Musterbrief zur Verfügung, den man sich in der Mitteilung herunterladen kann. In der Datei gibt es aber nicht nur eine Vorlage, sondern exakte Gebrauchsanweisungen und weiterführende Informationen.
So heißt es, dass Amazon die Unterlassungsforderung von sich weist. In einem solchen Fall bleibe dann nur noch der Rechtsweg übrig. Man wisse aber bereits von mindestens einer Person, die bereits Klage eingereicht hat. Man könne dieses Urteil zunächst einmal abwarten. Auch könnte es sein, dass Verbraucherschutzverbände einschreiten und ebenfalls klagen – in der Vergangenheit hatten diese sogar schon mit ähnlichen Aktionen Erfolg.
Wer auf die Unterlassung beharrt, könnte am Ende die Abo-Kündigung durch Amazon riskieren. Alternativ dazu könnte man aber auch einfach selbst kündigen. Bei der Stiftung Warentest ist man aber überzeugt, dass es sich bei den 2,99 Euro im Monat um eine „rechtswidrige Bereicherung“ handelt, „die das Unternehmen seinen Kunden herauszugeben hat“ solange der Vertrag läuft und man keine Titel mehr werbefrei schauen könne. Ob Amazon dem nachkommt, ist unwahrscheinlich.
Quelle: Stiftung Warentest
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