Nicht alle Regeländerungen im Straßenverkehr sind Teilnehmer*innen immer auch bekannt. Die folgenden drei Dinge hast du vielleicht noch gar nicht wahrgenommen. Dabei sind sie zum Teil bereits Anfang des Jahres in Kraft getreten und schon längst gültig.
Neu im Straßenverkehr: Das kommt 2023 auf dich zu
Das Jahr 2023 ist zur Hälfte fast rum. Seit Beginn gab es bereits einige Neuerungen rund um den Straßenverkehr und das Thema Mobilität. Hast du manche davon nicht mitbekommen, kann das sogar eine Strafe nach sich ziehen.
#1 Zwangsumtausch des Führerscheins
Bis zum 19. Januar 2023 galt eine verpflichtende Frist, die explizit Fahrzeugführer*innen der Jahrgänge 1959 bis 1964 betrifft. Diejenigen darunter, die noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, hätten ihn bis zum Stichtag gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen müssen.
Gehörst du dazu und bist der Aufforderung noch nicht nachgegangen, kann dich das gleich mehrfach Bußgelder kosten. Wirst du mit dem veralteten Exemplar erwischt, zahlst du laut auto motor und sport zehn Euro. Legst du den neuen Führerschein nach dem Umtausch dann nicht bei der Polizei vor, erwartet dich eine erneute Strafe.
Übrigens: Das gleiche Schicksal droht ab dem 19. Januar 2024 dann allen Inhabern der Jahrgänge 1965 bis 1970. Da der neue Führerschein nur auf 15 Jahre befristete Gültigkeit besitzt, findet sich zumindest auf allen Exemplaren, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, auch direkt das Ablaufdatum.
#2 Nötige Hauptuntersuchung bei rosafarbenen TÜV-Plaketten
Trägt dein Kennzeichen eine rosafarbene Plakette, musst du nach nach § 29 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) 2023 zur Hauptuntersuchung. Bei Bestehen der Prüfung erhältst du dann eine orange Plakette und hast zwei Jahre Ruhe bis zur nächsten Inspektion.
Überziehst du die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate, kann auch dieses Versäumnis Geld kosten. 15 Euro Bußgeld sind dann zunächst fällig. Zwei bis acht Monate Verzögerung kosten dich 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten zahlst du sogar 60 Euro Strafe und erhältst einen Punkt in Flensburg.
Übrigens: 2024 sind Fahrerinnen und Fahrer mit der Prüfung dran, deren Kennzeichen eine grüne TÜV-Plakette trägt.
#3 Verpflichtende Abgasuntersuchung bei Dieselfahrzeugen
2023 wurde bei Dieselfahrzeugen ab Emissionsklasse Euro 6/VI eine Partikelmessung eingeführt. Diese soll laut Plan der Bundesregierung bis spätestens 1. Juli im Rahmen der Abgasuntersuchung für alle verpflichtend sein.
Im Detail soll festgestellt werden, ob und wie effizient der Dieselpartikelfilter arbeitet. Man hofft zu verhindern, dass es zu einer Verschlechterung der Abgaswerte durch Verschleiß, Manipulation oder unterlassene Wartung kommt. Auch Folgen unzureichend durchgeführter Reparaturen könnte so reduziert werden.
Quellen: auto motor und sport
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