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Neue Regeln für den Führerschein geplant: Musst du bald deine Prüfung wiederholen?

Den Führerschein müssen Menschen in der EU möglicherweise bald alle fünf Jahre erneuern. Vorgesehen ist eine Tauglichkeitsprüfung.

Führerschein liegt auf Prüfungsunterlagen
© Joachim B. Albers - stock.adobe.com

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Seit geraumer Zeit wird intensiv über eine mögliche Reform der Gesetzgebung in Bezug auf Fahrerlaubnisse diskutiert. Das Hauptaugenmerk liegt dabei stets auf der Sicherheit im Straßenverkehr. Normalerweise obliegt es den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), solche Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Allerdings erwägt das Parlament nun die Verabschiedung eines Vorschlags, der eine verpflichtende erneute Prüfung des Führerscheins für Menschen in der gesamten EU ab einem bestimmten Alter vorsehen könnte.

Führerschein: Neue Prüfung alle 5 Jahre

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sollen dem Entwurf nach nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig sein. Ab dem 70. Lebensjahr sieht die EU-Kommission „eine Erneuerung alle fünf Jahre vor, die an spezifische Maßnahmen zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit gekoppelt sein soll“, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung.

Bislang hat der Führerschein in Deutschland kein Verfallsdatum – ganz egal, ob er für Pkw oder auch für Motorräder gilt. Eine erneute Prüfung der Tauglichkeit kann die Führerscheinbehörde nur in begründeten Fällen fordern. Das Alter reicht dazu bislang nicht aus.

Fahren alte Menschen wirklich schlechter?

Seniorinnen und Senioren fahren schlechter Auto – dieses Klischee hält sich seit jeher. Und es ist offenbar nicht allzu weit hergeholt. Denn wenngleich der ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino behauptet, ältere Menschen seien „durch ihre erhöhte Anfälligkeit für Verletzungen eher Gefährdete als Gefährder“, sprechen die Zahlen doch eine andere Spreche.

Der ADAC bezieht sich hierbei auf eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2021. „14,5 % aller an Verkehrsunfällen Beteiligten im Jahr 2021 waren 65 Jahre und älter“, heißt es darin. Dabei lag der Anteil dieser Altersgruppe innerhalb der Gesamtbevölkerung bei rund 22 Prozent.

Das Problem: Von der Verwicklung in Verkehrsunfällen lassen sich keine Informationen über die Schuldfrage ableiten. Tatsächlich verfügen hochbetagte Menschen schlicht seltener über Autos – auch das geht aus der Pressemitteilung der Bundesoberbehörde hervor.

Eindeutiger als der ADAC formuliert es das Destatis selbst: „Waren ältere Menschen als Pkw-Fahrerinnen oder -Fahrer in einen Unfall verwickelt, so trugen sie in mehr als zwei Drittel der Fälle (68,2 %) die Hauptschuld.“ Noch deutlicher zeigen sich die Risiken in der Altersgruppe der über 75-Jährigen. Bei ihnen wurden „drei von vier unfallbeteiligten Autofahrerinnen und -fahrern die Hauptschuld am Unfall zugewiesen (75,9 %)“.

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Im Rahmen ihrer Bemühungen, die Zahl der Straßenverkehrstoten bis 2030 zu halbieren, will die EU eine ganze Palette neuer Maßnahmen durchsetzen.

„Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf vor, dass Autofahrerinnen und Autofahrer beim Erwerb des Führerscheins und bei der Erneuerung desselben eine Selbsteinschätzung ausfüllen und einreichen oder eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen müssen. Und zwar gilt das bei jeder Erneuerung des Führerscheins und nicht nur für Fahrerinnen und Fahrer, die älter als 70 Jahre sind. Die Entscheidung, ob Selbsteinschätzung oder Check beim Arzt, liegt bei den Mitgliedstaaten.“

Europäische Kommission

Doch nicht nur für ältere Menschen will die Kommission die Regeln anziehen. So will sie es staatlichen Behörden ermöglichen, in bestimmten Fällen EU-weite Fahrverbote auszusprechen. Es sei für die Verkehrssicherheit von entscheidender Bedeutung, „dass Personen, die Straßenverkehrsdelikte begangen haben, in allen Mitgliedstaaten zur Rechenschaft gezogen werden“.

Quelle: Europäische Kommission; ADAC; Statistischen Bundesamtes

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