Ein Passus in der kommenden Version von Microsofts Nutzungsbedingungen sorgt aktuell für Aufregung. In einer Zusammenfassung der neuen Richtlinien, die Microsoft selbst veröffentlicht hat, heißt es demnach, dass „das Verwenden anstößiger Sprache“ verboten sei. Konkret heißt es in der deutschen Version: „Unterlassen Sie es, unangemessene Inhalte oder anderes Material (das z. B. Nacktdarstellungen, Brutalität, Pornografie, anstößige Sprache, Gewaltdarstellungen oder kriminelle Handlungen zum Inhalt hat) zu veröffentlichen oder über die Dienste zu teilen.“
Keine genaue Definition
Dabei drängt sich die Frage auf, wie Microsoft überhaupt wissen will, was in privaten Unterhaltungen gesprochen wurde. Die neuen Bestimmungen halten sich hier vage. So schreibt Microsoft: „Im Rahmen von Untersuchungen mutmaßlicher Verstöße gegen diese Bestimmungen behält sich Microsoft das Recht vor, zur Lösung des Problems Inhalte zu überprüfen.“ Gleichzeitig betont man jedoch: „Wir überwachen die Dienste jedoch nicht und unternehmen auch nicht den Versuch hierzu.“
Inwieweit das Verbot reicht, ist aktuell noch unklar. Kritiker, wie der Bürgerrechtler Jonathan Corbett, kritisieren etwa auch, dass Microsoft dadurch das Recht habe, jeden Account jederzeit zu sperren, da nicht ausreichend definiert sei, was mit „anstößiger Sprache“ gemeint sei.
Kosequenzen für Gamer
Die neuen Richtlinien gelten für alle Microsoft-Produkte, darunter neben der Spiele-Plattform Xbox und dem Videotelefonie-Dienst Skype auch die Büro-Software Office. Inwieweit Microsoft seine Regeln auch hier durchsetzt, ist aktuell noch völlig unklar.
Für Gamer könnte ein Verstoß allerdings schmerzhaft sein. So heißt es in den Bedingungen etwa: „Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln der Xbox-Dienste […] kann den vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von der Teilnahme an Xbox-Diensten zur Folge haben, einschließlich der Verwirkung von Inhaltslizenzen, Xbox-Gold-Mitgliedschaftszeiten und Microsoft-Kontoguthaben, die mit dem Konto verbunden sind.“
Die neuen Bedingungen werden am 1. Mai 2018 in Kraft treten.