Wer in Deutschland einen Tesla Model S vor dem 6. März gekauft hat, muss seine E-Prämie von 2.000 Euro wieder zurückggeben. Aktuell betrifft dies laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Hunderte Tesla-Kunden, die sich den Sportwagen vor der Frist zugelegt hatten.
Tesla Model S und E-Prämie sind nicht in allen Fällen kompatibel
Der Grund für die sogenannte „Rückabwicklung des Umweltbonus“ für den Tesla Model S liegt in den Richtlinien „zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ begraben. Hier heißt es, dass ein eintsprechendes Auto förderfähig wird, „wenn das Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar war“.
Im Fall des Tesla Model S hatte sich bereits im Herbst 2017 bestätigt, das dies nicht wie angekündigt ausgeliefert werden könne. Es war damit nicht am Markt erhältlich und wurde dementsprechend am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Fahrzeuge entfernt. Im März 2018 hieß es zuletzt, dass Teslas Model S doch wieder mit der E-Prämie förderfähig wäre.
Vorwürfe von Seiten Teslas
Tesla bestreitet dies. Man habe solche Autos an Kunden ausgeliefert und jeder in Deutschland hätte sie bestellen können. Bereits im Vorfeld erhob Tesla Vorwürfe gegen die Bundesregierung, die Preisgrenze für die Umweltprämie absichtlich tief gesetzt zu haben, um die Fahrzeuge des Herstellers ausschließen zu können. Dies reichte bis zu einer Beschwerde vor der EU-Kommission, die später jedoch beigelegt wurde.
Das BAFA hatte Tesla inzwischen laut eigener Aussage die Möglichkeit eingeräumt, deutsche Kunden zu entschädigen und bis Juli 2018 einen Lösungsvorschlag auszuarbeiten. Darauf sei das Unternehmen jedoch nicht zurück gekommen. Infolgedessen müsse nun die Rückgabe der E-Prämie eingeleitet werden.
Tesla kündigt Hilfe kurzfristig für deutsche Kunden an
Dem Spiegel zufolge hatte Tesla kurzfristig in der Nacht zum Mittwoch angekündigt, die Prämie für deutsche Käufer auslegen zu wollen. Zudem werde die Entscheidung des BAFA angefochten.
Gegenwärtig bestehen 800 Verfahren, in denen der Umweltbonus bereits bewilligt wurde. Die Betroffenen würden innerhalb der nächsten Wochen vom BAFA kontaktiert. Dies schließt auch 250 Verfahren ein, deren Bearbeitung sich zunächst verzögert hatte und die nun abgelehnt werden müssten.
Alle Tesla Model S, die am oder nach dem 6. März erworben wurden, bleiben dagegen förderungsfähig. Käufer können dafür weiterhin die E-Prämie beim BAFA beantragen.