Besonders wenn ein Gerät, das nicht einmal ein Jahr alt ist, plötzlich Mängel hat, ist das ärgerlich. Doch ab dem 1. Januar 2022 ändert sich etwas bei der sogenannten Beweislastumkehr. Was das ist und welchen Vorteil sie dir bringen kann, liest du hier.
Beweislastumkehr: Änderung ab 1. Januar 2022
Kaufst du ein neues Handy oder einen neuen Laptop, dann erhältst du eine Gewährleistung von zwei Jahren. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Sachmangel auf, dann ist davon auszugehen, dass das Gerät schon beim Kauf einen Fehler hatte. In diesem Fall greift die sogenannte Beweislastumkehr. Ab dem 1. Januar 2022 ändert sich hier etwas. Die Beweislastumkehr erhöht sich von sechs Monaten auf ein Jahr.
Das ist ein Vorteil für Verbraucher:innen. Der Grund: Ab kommendem Jahr wird davon ausgegangen, dass Schäden, die innerhalb eines Jahres aufgetreten sind, schon beim Kauf vorlagen. Hersteller müssen beweisen, dass das Gerät beim Verkauf einwandfrei funktioniert hat. Nach mehr als einem Jahr liegt die Beweislast bei den Verbraucher:innen.
„Für alle Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden, gilt: Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Dies hat für Verbraucher:innen den Vorteil, dass im ersten Jahr nach Erhalt der Ware vermutet wird, dass es sich bei einem auftretenden Fehler um einen anfänglichen Sachmangel handelt und somit Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können. „
So die Verbraucherzentrale NRW
Willst du also ein neues Handy, einen neuen Laptop oder ein anderes Gerät kaufen, könnte es sich lohnen, noch die wenigen Wochen bis zum Jahresende zu warten.
Tipps & Tricks bei kaputten Geräten
Nutzt du dein halb defektes Gerät weit länger und hast keinen Anspruch mehr auf die Beweislastumkehr? Dann kann es sein, dass es trotzdem noch „gerettet“ werden kann. Willst du etwa dein Handy selbst reparieren, sind einige Tools unerlässlich. Möglicherweise kannst du auch defekte Kopfhörer reparieren. Geht die Fernbedienung nicht? So kannst du sie retten.
Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, Verbraucherzentrale NRW