Rund sieben Jahre ist es nun her, dass die damalige Bundesregierung die finanzielle Förderung von Elektroautos beschloss. Der sogenannte Umweltbonus soll auch heute noch die Verkehrs- und Energiewende befeuern. Die Daten des vergangenen Jahres aber zeigen, dass einige weit mehr davon profitieren als andere – und das zum Leidwesen der Steuerzahlerinnen und -zahler.
Elektroautos: Umweltbonus mehrfach abgegriffen
Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sollen 115.376 der 472.282 Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, die die Prämie bezogen, mehrfach von ebendieser profitiert haben. Unter Berufung auf die Welt am Sonntag (WamS) berichtet Focus Online, dem deutschen Staat seien dadurch im Jahr 2022 Steuergelder im Wert von 380 Millionen Euro entgangen. „Wahrscheinlich ist die Zahl eher höher“, habe Stefan Bratzel, Chef des Center of Automotive Management in Bergisch Gladbach, gegenüber der Wochenzeitung erklärt.
Prof. Dr. Bratzel halte es für ausgesprochen ungewöhnlich, dass sich Privatpersonen binnen eines Jahre zwei oder mehr Neuwagen zulegen. Das untermauerte auch eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Man könne aus den Daten keine Rückschlüsse darauf ziehen, „ob geförderte Fahrzeuge nach der Mindesthaltedauer weiterverkauft wurden“. Gegenüber der WamS betonte sie allerdings auch, dass derartige Methoden „nicht Sinn und Zweck der Förderung“ seien.
Dennoch: Ausschließen lassen sich Geschäftsmodelle nicht, „bei denen die geförderten Fahrzeuge planmäßig kurz nach Ablauf der Mindesthaltedauer weiterverkauft werden, um einen Gewinn zu erzielen“, wie sie die Sprecherin beschreibt.
Politik ergreift Maßnahmen
Auch die frühzeitige Unterbindung möglicher Betrugsversuche habe dazu geführt, dass die Mindesthaltedauer verdoppelt wurde. Seit den neuen Regeln für den Umweltbonus, die das BAFA am 1. Januar 2023 in Kraft nahm, dürfen Eigentümer*innen ihr Elektroauto erst ein Jahr nach dem Kauf an Dritte veräußern. Den staatlichen Anteil der Förderung haben die zuständigen Stellen zudem auf maximal 4.500 Euro heruntergesetzt.
Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro) | Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis über 40.000 Euro) | Bundesanteil inkl. Innovations-prämie für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindest-haltedauer | |
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Kauf | 4.500 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 12 Monate |
Leasinglauf-zeit 12-23 Monate | 2.250 Euro | 1.500 Euro | 1.500 Euro | 12 Monate |
Leasinglauf-zeit über 23 Monate | 4.500 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 24 Monate |
Diese neuen Regeln gelten übrigens nicht nur für den Kauf. Sie erschweren es Interessierten auch Elektroautos günstig zu leasen.
Quellen: Focus Online; Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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