Mit einem Balkonkraftwerk produzierst du kinderleicht deinen eigenen Strom und senkst so deine Energiekosten. Wer sich eines zulegen will, muss allerdings mehrere Hürden überwinden. Während Vermieter*innen seltener einen Strich durch die Rechnung machen, stört jedoch der Papierkram ungemein. In Baden-Württemberg entfällt nun ein zeitaufwendiger Schritt.
Balkonkraftwerke müssen nicht mehr angemeldet werden
Der Prozess von Kauf bis zur Nutzung eines Balkonkraftwerks besteht aus mehreren Schritten. Einer davon die ist Anmeldung des Geräts beim Netzbetreiber. Immerhin handelt es sich hierbei nicht bloß um eine Stehlampe oder eine Lichterkette, sondern um ein energieerzeugendes Medium. Neben der Meldung muss auch nachgewiesen werden, dass das Balkonkraftwerk nur zur Eigennutzung dient, man also keine Einnahmen damit erzielt.
Ab 2024 will man diesen Prozess bundesweit verkürzen. Doch in Baden-Württemberg geht man diesen wichtigen Schritt schon jetzt, weiß EFAHRER.com. Seit Ende August entfällt die Meldung beim Netzbetreiber „Netze BW“. Stattdessen muss man das Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammregister der Bundesnetzagentur eintragen. In das Feld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ muss dann lediglich die Stromzählernummer notiert werden.
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Hier kommt der Netzbetreiber dennoch ins Spiel
So manchen dürfte diese Regelung zur Anschaffung motivieren. Im Laufe des folgenden Kalenderjahres ist davon auszugehen, dass auch andere Bundesländer ähnliche Erleichterungen im Prozess schaffen werden. Allerdings kann ein Detail dazu sorgen, dass du dich nach Anschaffung eines Balkonkraftwerks dennoch mit deinem Netzbetreiber auseinandersetzen musst.
Da du mit einem Balkonkraftwerk selbst Strom produzierst und diesen ins Netz einspeist, muss dein Stromzähler eine besondere Voraussetzung erfüllen: Er darf dabei nicht rückwärts laufen. Solltest du aber noch ein älteres Modell haben, ist das nicht sicher. Für den Austausch des Geräts musst du dich an deinen Netzbetreiber wenden.
Quelle: EFAHRER.com; Bundesnetzagentur
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