Das Parken von Elektroautos in Tiefgaragen darf nicht verboten werden. Zu diesem Schluss kommt das Amtsgericht Wiesbaden, nachdem genau ein solches Verbot von einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesprochen wurde. Die Folgen sind weitreichend.
Elektroautos bekommen Recht
Nachdem ein Verbot von Elektroautos in der Tiefgarage ihrer Wohnung ausgesprochen wurde, klagte eine Wohnungseigentümerin vor dem Amtsgericht Wiesbaden. Die verantwortliche Wohnungseigentümergemeinschaft argumentierte, dass von Elektroautos eine erhöhte Brandgefahr ausginge.
Im Falle eines Brandes können Elektroautos schwieriger zu löschen sein, als Verbrenner. Grund hierfür sind die verbauten Batterien. Dadurch ist ein Brennen bei höheren Temperaturen möglich und auch eine erneute Entzündung ist nicht ausgeschlossen, wie EFAHRER berichtet.
Dieser Umstand reichte dem Gericht jedoch nicht aus, welches der Wohnungseigentümerin Recht gab. Hinzu kommt, dass laut Paragraf 20 Absatz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (auch verkürzt WEG genannt) jeder Wohnungseigentümer ein Recht auf das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge und die entsprechenden baulichen Maßnahmen hat.
Lesetipp: Auch Parkhäuser können für Elektroautos ein Risiko darstellen. Grund ist die festgelegte Höchstkapazität.
Feuerwehr gibt Entwarnung
Auch der Deutsche Feuerwehrverband gibt zusätzliche Entwarnung. Denn obwohl Elektroautos eine besondere Herausforderung während des Löschens darstellen können, sei die Feuerwehr auch auf solche Situationen vorbereitet. Ein Grund, Elektroautos in Tiefgaragen zu verbieten, sei also nicht gegeben.
Die Anforderungen an das Baurecht, welches spezifische Regularien für Garagen, darunter auch Tiefgaragen, vorgibt, sollen bereits ausreichen, um auch in Brand stehende Elektroautos zu löschen. Auch die „bisher bekannten Brandereignisse lassen nicht erkennen, dass sich das Risiko im Vergleich zu den ohnehin schon vorhandenen Gefahren erheblich erhöht“, so der Feuerwehrverband in einer Pressemitteilung.
Das gesprochene Urteil gibt den Elektroautos also nun auch gesetzliche Rückendeckung. Jedoch ist es nur für private Bereiche gültig. In öffentlichen Parkhäusern und Tiefgaragen ist ein Verbot theoretisch weiterhin möglich, wird in der Praxis jedoch kaum umgesetzt.
Quelle: EFAHRER, Deutscher Feuerwehrverband
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