Wenn du E-Bike und Pedelec auseinanderhalten willst, reicht es nicht, auf den Aufbau zu schauen. Die beiden Typen sehen zwar ähnlich aus, bringen aber stark unterschiedliche Leistung auf die Straße.
E-Bike und Pedelec: Alles Wichtige
Deswegen gibt es verschiedene Typen von Elektrofahrrädern
Fahrräder mit Elektromotor sind auf deutschen Straßen schon längst keine Seltenheit mehr. Seit Jahren bereits überzeugen die Räder die Verbraucher*innen durch ihre einzigartige Kombination von sportlichem Anspruch und Unterstützung durch Maschinenkraft. Gerade, wenn man sich nicht völlig verausgaben will, ist es sinnvoll, mit dem Elektrofahrrad seine Wege zurückzulegen. Doch es gibt schon lange nicht mehr nur eine Variante, E-Bikes und Pedelecs verschiedener Arten machen es schwer, den Durchblick zu behalten.
Dass sich grundlegend unterschiedliche Varianten herausgebildet haben, liegt unter anderem an rechtlichen Vorgaben. In manchen Fällen gilt das Fahrrad rechtlich nämlich gar nicht als Fahrrad, sondern zum Beispiel als Kleinkraftrad. Neben der rechtlichen Frage ist für Nutzer*innen auch wichtig, wozu sie ihr E-Bike nutzen wollen, oder ob in manchen Fällen nicht doch ein Pedelec sinnvoller ist.
Sowohl E-Bike als auch Pedelec sind preislich in beinahe allen Segmenten zu haben. Ein Beispiel für ein gutes E-Bike ist das Modell von VARUN🛒, das mit drei Geschwindigkeitsstufen, guter Widerstandsfähigkeit und einem akzeptablen Preis auftrumpft. Etwas teurer ist hingegen das Pedelec von ENGWE🛒, das allerdings über mindestens ebenso hochwertige Features verfügt.
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E-Bike: Das macht es anders als ein Pedelec
Grundlegend gibt es keine klare gesetzliche Definition, was als E-Bike und was als Pedelec zu bezeichnen ist, wie der ADAC schreibt. Dennoch haben Expert*innen ein Verständnis davon, was die beiden Typen ausmacht. Das E-Bike zum Beispiel wird üblicherweise als ein Fahrrad definiert, das über einen Elektromotor verfügt, der maximal 25 Stundenkilometer (km/h) oder 45 km/h erreichen kann.
Verfügt der eingebaute Motor über keine Tretunterstützung, sondern beschleunigt das E-Bike, anders als das Pedelec, genau so, wie es von Fahrer*innen eingestellt wird, gilt dies rechtlich als Mofa. In diesem Fall sind sowohl Versicherungskennzeichen als auch Helm gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Mit diesem Typen darfst du unter anderem innerorts keine Fahrradwege nutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich mit dem Schild „E-Bikes-frei“ erlaubt. Kann das Rad sogar auf 45 km/h beschleunigen, wird es zum Kleinkraftrad und du benötigst obendrein den Führerschein.
Das zeichnet Pedelec und S-Pedelec aus
Der große Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec-Typen besteht vor allem in der Art des Antriebes. So arbeitet ein Pedelec mit Tretunterstützung, sodass du erst Hilfe beim Fahren bekommst, wenn du auch selbst in die Pedale trittst. Ansonsten bleibt der Motor beim Pedelec inaktiv. Das zeigt sich auch am Namen des Rads, Pedelec bildet sich als Akronym aus „Pedal Electric Cycle“.
Das ist aber noch lange nicht alles. Denn hier gibt es noch einmal zwei Unterkategorien, die einen großen Einfluss darauf haben, welche rechtlichen Vorgaben mit der Nutzung des Fahrrads verbunden sind. Kann das Rad lediglich bis zu 25 km/h unterstützen, gilt es noch als reguläres Pedelec und wird rechtlich als Fahrrad behandelt. Ein Pedelec, das bis 45 km/h den Tritt in die Pedale unterstützt, gilt hingegen ebenso wie das E-Bike derselben Geschwindigkeit als Kraftfahrzeug und benötigt einen Führerschein.
Quellen: ADAC
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