Bist du regelmäßig in Clubs oder überfüllten Bars unterwegs, wirst du zumindest schon mal von Knockout (K.o.)-Tropfen gehört haben. Ihre Wirkung kann verheerend sein und im schlimmsten Fall sogar dein Leben bedrohen. Umso wichtiger ist es, dass du dich ausführlich mit ihren Risiken auseinandersetzt – und mit Maßnahmen, durch die du dich schützen kannst.
Was sind K.o.-Tropfen?
Tatsächlich ist unter diesem eindrücklichen Begriff eine Vielzahl unterschiedlicher Substanzen zusammengefasst. Sie alle haben aber eines gemein: die K.o.-Tropfen-Wirkung. Das heißt, dass sie das Opfer außer Gefecht setzen sollen. Häufig nutzen Täterinnen und Täter dazu die Drogen Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) oder Gamma-Butyrolacton (GBL). Sie sind mitunter unter folgenden Szenenamen bekannt:
- Bottle
- Fantasy
- G(amma)
- Liquid E(cstasy)
- Liquid X
- Soap (aufgrund des teils seifigen Beigeschmacks)
Auch kommen zum Teil andere Wirkstoffe zum Einsatz, darunter Barbiturate, Benzodiazepine, Chloralhydrat und Ketamin.
Wirkung und Symptome
Obwohl man meist von K.o.-Tropfen hört, kann die Wirkung ebenso von Stoffen in Pulver- und Tablettenform hervorgerufen werden. GHB, GLB und vergleichbare Stoffe können bei Überdosierung zu Atemstillstand und in Folge dessen zum Tod führen. Vor allem in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen ist das Risiko hoch.
Längst haben etwa Ketamin und GBL den Ruf als „Vergewaltigungsdrogen“ weg. Denn Ziel der Täter*innen, die nichts ahnenden Opfern Wirkstoffe wie diese untermischen – etwa ins Getränk – ist die Verübung von Straftaten. Nicht selten handelt es sich dabei um Raub- und Sexualdelikte.
Je nach eingesetzter Substanz und deren Dosierung kann die K.o.-Tropfen-Wirkung stark variieren. Sie reicht von (sexueller) Enthemmung und Entspannung bis hin zu einem komatösen Zustand in Zusammenhang mit völliger Handlungsunfähigkeit. Einer Informationsseite der Stadt Wien zufolge können bei (unfreiwilliger) Einnahme mitunter folgende Symptome auftreten:
- Euphorie (anfänglich)
- Plötzlicher Schwindel und Übelkeit
- Wahrnehmungsschwierigkeiten
- Bewusstseinstrübung, Dämmerzustand („Gefühl, wie in Watte gepackt“)
- Willenlosigkeit
- Eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit
- Erinnerungslücken bis hin zur Amnesie
Kann man sich vor K.o.-Tropfen schützen?
Der beste Schutz vor K.o.-Mitteln besteht im Grunde darin, dein Getränk schlicht nicht aus den Augen zu lassen. Hast du es doch mal irgendwo stehengelassen und willst es wiederholen, nimm lieber das Geld in die Hand und kauf dir ein neues. Nimm außerdem in keinem Fall offene Getränke von Unbekannten an. Sind die Getränke geschlossen, prüfe Behälter und Deckel nach Einstichstellen, bevor du trinkst.
Bemerkst du erste Anzeichen der K.o.-Tropfen-Wirkung bei dir selbst, begib dich an die Bar, zu den Türsteher*innen oder zu Freunden, denen du blind vertraust – oder ruf direkt einen Krankenwagen.
„Bei Verdacht auf K.O.-Tropfen (unübliche motorische oder psychische Auffälligkeiten) ist sofort ein Arzt aufzusuchen“, empfiehlt auch das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Denn die Wirkstoffe seien nur wenige Stunden in Urin und Blut nachweisbar. Auch sei es wichtig, sofort Anzeige zu erstatten. Denn nur so sei es möglich, Täterinnen oder Täter zu ermitteln.
WMN zufolge gibt es außerdem Armbänder und sogar einen Nagellack, mit denen du die Tropfen in deinem Getränk erkennen kannst.
Gefährlicher Trend: Needle Spiking
Abseits der Verabreichung von K.o.-Tropfen über Getränke macht sich vor allem in Szeneclubs seit geraumer Zeit ein weiterer gefährlicher Trend breit – das sogenannte (Needle) Spiking. Dabei wird dem Opfer im Gemenge auf der Tanzfläche kurzerhand ein Narkosemittel, etwa Ketamin oder unterschiedliche Opiate, injiziert.
Dadurch, dass der Stoff auf diese Weise direkt in die Blutbahn gelangt, kann auch die K.o.-Tropfen-Wirkung weit schneller einsetzen.
„Aufeinander achten und niemanden allein lassen, dem es schlecht geht“, empfiehlt Andrea Piest vom Berliner Präventionsprojekt Sonar im Gespräch mit der Berliner Zeitung. „Von Mitteln, die einen Schutz vor Spiking versprechen, raten wir ab. Die gibt es, allerdings zielen sie auf den Schutz vor Beimischungen in Getränken ab.“
Quellen: Stadt Wien; Landeskriminalamt Niedersachsen; Berliner Zeitung; WMN
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