Wer möglichst viele Kunden und Kundinnen anlocken möchte, wirbt am besten mit unschlagbaren Angeboten, die es sonst nirgends gibt. Das gilt auch für TV-Anstalten und Streaming-Dienste wie zum Beispiel Sky. Wenn man allerdings mehr verspricht als letztendlich eingehalten werden kann, dann wird es problematisch, wie jetzt auch geschehen ist.
Streaming-Dienst: Klage wegen Werbung
Die Verbraucherzentrale Bayern verklagte den TV-Konzern und Streaming-Dienst, nachdem sich Verbraucherinnen und Verbraucher über das Fußball-Angebot bei Sky beschwert hatten. Im Detail ging es um das Angebot „Supersport + TV Stick“, das für die Bundesligasaison 2020/2021 galt. Sky versprach beim Marketing „alle Einzelspiele der Bundesliga, der 2. Bundesliga sowie der UEFA Champions League“.
Einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale zufolge soll so der Eindruck entstanden sein, dass man mit Abschluss des entsprechenden Abos auch wirklich alle Spiele schauen kann. Das war aber leider nicht korrekt. Tatsächlich verfügte Sky bereits zum Zeitpunkt der Saison nicht über alle Übertragungsrechte der Fußball-Ligen.
Sky-Urteil rechtskräftig
Mit dem inkludierten TV-Stick lassen sich neben Sky auch weitere Dienste wie DAZN oder Amazon Prime Video abrufen. Dadurch vergrößert sich zwar die Auswahl an Inhalten per se, doch haben diese dann nichts mehr mit dem reinen Sky-Abo selbst zu tun, wie Teltarif berichtet.
Der Verbraucherzentrale nach handelte es sich also ganz klar um irreführende Werbung und das Landgericht München I pflichtet in Form eines Urteils bei. Dieses ist auch rechtskräftig, Sky muss diese Werbestrategie in Zukunft unterlassen. Das übrigens nicht das erste Mal, dass ein Unternehmen mit falschen Angaben wirbt: Jüngst flog eine Lüge zum Nothing Phone auf.
Quellen: Verbraucher Zentrale Bayern, Teltarif
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