Kaum eine angedachte Gesetzesänderung hat in den letzten Monaten für so viel Diskurs gesorgt wie das sogenannte Heizungsgesetz beziehungsweise Gebäudeenergiegesetz (GEG). Eigentlich soll es das Heizen durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen klimafreundlicher machen. Wer zur Miete wohnt, muss dafür laut Experten aber draufzahlen.
Neues Heizungsgesetz 2024: Das erwartet Mieter*innen
Axel Gedaschko, Immobilienwirtschafts-Präsident, hat sich in einem Brief, der Bild vorliegt, offiziell an alle Bundestagsabgeordnete gewendet. Darin bekundet er seine Sorge in Bezug auf das geplante Heizungsgesetz und warnt vor den Folgen, die eine Umsetzung in seinen Augen mit sich bringen wird.
Im Detail weist der Experte auf die „massive Kürzung der bisherigen Förderung [hin], die die Belastungen am Wohnungs- und Immobilienmarktmarkt noch einmal deutlich erhöhen und ein verheerendes Signal senden würde“. Die Folge wäre eine noch größere Belastung von insbesondere „Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen“.
Laut Gedaschkos Prognose erhöhen sich die Mieten durch das Heizungsgesetz durchschnittlich um 1,14 Euro pro Quadratmeter. Dies wiederum führe dazu, dass Mieterinnen und Mieter von Mehrfamilienhäusern „besonders belastet“ würden. Auch Haus&Grund-Präsident Kai Warnecke unterstützt die Kritik, wie Bild berichtet. Der Regierungsentwurf sei „weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für den Klimaschutz wirklich zielführend“.
Lesetipp: Umbau wegen Heizungsgesetz kann gesundheitliche Folgen haben
Das ist der aktuelle Stand zum Heizungsgesetz
Am 8. September 2023 hatte man das Heizungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Zuvor waren Die Union und die anderen Oppositionsparteien mit einem Antrag auf Verzögerung der Entscheidung gescheitert. Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP sprachen sich dagegen aus, das Gesetz am Freitag nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Laut taz kündigte Jens Spahn (CDU) an, das Gesetz wieder abschaffen zu wollen, sollte seine Partei erneut die Regierung stellen.
In Kraft treten soll es im Falle einer erfolgreichen Verabschiedung Anfang 2024. Dann allerdings gilt es unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. Als Zielsetzung steht ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden im Fokus einschließlich der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien, um Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb zu erzeugen.
Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen künftig nur noch Heizungen verbaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dazu zählen etwa Wärmepumpen. Spätestens 2045 soll dann schließlich keine Heizung mehr mit fossiler Energie laufen.
Ausnahme sind Gasheizungen, die noch funktionieren. Diese müssen nicht ausgetauscht werden, eine Reparatur bleibt ebenfalls erlaubt. Für Heizungen, die sich nicht mehr reparieren lassen, gilt dagegen eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Während dieser bleibt der Einbau herkömmlicher Heizungen weiterhin erlaubt.
Quellen: Bild, taz, eigene Recherche
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.