Was früher die GEZ eintrieb heißt heute Rundfunkbeitrag und wird von der Rundfunkgebührenanstalt eingetrieben. Darum werden wir auch in Zukunft nicht herumkommen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschied nicht zugunsten der deutschen Bürger.
Sein Urteil am Donnerstag kam den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugute. Das Gericht entschied für den Südwestrundfunk (SWR) – und erklärte damit den deutschen Rundfunkbeitrag für rechtens. Grund für das Verfahren war eine Klage vor dem Landgericht Tübingen, die zunächst für Unklarheit sorgte.
Wieso, weshalb, warum?
Der Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ-Gebühr – gilt als die wesentliche Einnahmequelle für öffentlich-rechtliche Fernseh- und Radiosender wie ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Er wird bereits seit dem 01. Januar 2013 pauschal berechnet. Je Haushalt – unabhängig von der Anzahl der Personen, die dieser Umfasst – fallen dafür monatlich 17,50 Euro an. Das Urteil des EuGHs ändert daran nichts.
Schon im Juli gab es ein GEZ-Urteil seitens des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter entschieden dabei gegen private und gewerbliche Kritiker, die auf die angebliche Verfassungswidrigkeit des deutschen Rundfunkbeitrags bestanden. Trotz geltenden Rechts kannst du die GEZ-Gebühr aber umgehen.