Wer am schnellsten surfen will, setzt auf einen Glasfaseranschluss. Allerdings könnten sich die Telekommunikationsanbieter wie Telekom und Co. vorbehalten, dass sie dir den Router vorschreiben. Das würde mit weit mehr als einem Nachteil einhergehen. Der Verbraucherschutz ist alarmiert.
Glasfaseranschluss nur mit Router-Zwang?
Genau genommen zankt man gegenwärtig über den sogenannten Netzabschlusspunkt. Bei herkömmlichen Internetanschlüssen endet dieser vereinfacht gesagt an der Büchse, an der du deinen eigens gewählten Router anschließt. Beim Glasfaseranschluss hingegen fordern Telekom und Co., dass dieser Endpunkt erst nach dem hauseigenen Modem beginn. Folglich könntest du deinen eigenen Router nicht mehr verwenden.
Jedoch widerspricht das der Endgerätefreiheit, die 2016 im Telekommunikationsgesetz festgelegt wurde. Das ist zumindest die Haltung von Verbraucherschutzverbänden, die sich in die Debatte einklinken. Auch für die Hersteller von Glasfaser-Routern, wie etwa AVM mit den beliebten FritzBox-Modellen, könnte das Geforderte zum Nachteil werden. Kann man sich keine Kooperation mit Telekom und Co. sichern, hat man kaum noch zahlende Kundschaft mit Glasfaseranschluss.
Branchenverbäde nennen Sicherheitsbedenken
Jedoch wollen unter anderem die Breitband-Branchenverbände Anga, Buglas, Breko, VKU und VATM gegen diesen Punkt im Telekommunikationsgesetz vorgehen. In einer Verfügung, die heise vorliegt, heißt es, dass der Netzabschlusspunkt beim Glasfaseranschluss erst nach dem Modem des Anbieters liegen solle.
Dafür weisen sie mehrere Argumente auf. Zum einen sei allein aus rechtlichen Gründen klar, dass der Abschlusspunkt erst an der Ethernet-Schnittstelle des Optical Network Termination (ONT), also beim Glasfaser-Modem liegen könne. Zum anderen führt man mögliche Störungen und Sicherheitsprobleme an.
So will man unter anderem vorbeugen, dass Kundinnen und Kunden bei der eigenen Auswahl zu einem „fragwürdigen Gerät“ greifen. Zudem, so die Interessenverbände weiterhin, hätte ohnehin nur ein Bruchteil der Kundschaft Interesse an der eigenen Router-Wahl. Hierbei handelt es sich außerdem meist um Geräte, die auch der Netzbetreiber bereitstellen könne.
Verbraucherschutz sieht drei Nachteile
Neben der Verletzung der Endgerätefreiheit sehen Verbraucherschützer*innen zwei weitere Nachteile bei einem Router-Zwang beim Glasfaseranschluss. Wollen Kundinnen und Kunden letztendlich doch die eigene FritzBox verwenden, geht das erst als nachgelagertes Gerät nach dem Modem des Netzbetreibers.
Doch zwei Geräte dieser Art verbrauchen auch mehr Strom. Setzt man hingegen nur auf das Modem des Netzbetreibers, ist man womöglich im Funktiosumfang eingeschränkt. Das betrifft beispielsweise die fehlende Option, Gastzugänge am Router einzurichten oder das eigene Smart Home-Netzwerk aufzubauen.
Quelle: heise
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