Finanzbehörden benötigen ein zuständiges Geldinstitut, über das sich alle nötigen Transaktionen, wie Steuerzahlungen, verlässlich abwickeln lassen. Jahrelang war das für viele der Behörden die Sparkasse. Mit der kürzlichen Abschaffung der kostenlosen Konten für ebendiese Kundschaft geht eine Abwanderung einher. Wer derzeit seine Steuererklärung macht (die Frist endet am 2. September 2024), sollte besonders aufpassen.
Sparkasse: Dieser Trend hält an
Auf positive Resonanz stößt die Einführung von Gebühren für ehemals kostenfreie Konten in der Regel selten: „Diese […] übersteigen jedoch das dem Finanzamt zur Verfügung stehende Budget. Deshalb musste das Konto leider aufgelöst werden“, zitierte das Handelsblatt das Finanzamt Heidenheim und die Kreissparkasse Heidenheim, die daraufhin ihre gemeinsame Zusammenarbeit beendet hatten.
Die Behörde folgte damit einem aktuellen Trend, den in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche andere Finanzbehörden gefolgt waren. Darunter laut Handelsblatt viele im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber beispielsweise auch das Finanzamt Pforzheim in Baden-Württemberg verließ die Bank schon im Sommer 2023.
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Diese Gründe gibt es noch für die Sparkassen-Abwanderung
Im Vordergrund derartiger Entscheidungen steht allerdings nicht nur der Aspekt der Kostenersparnis. Finanzämter wechseln auch, weil sie es können. Denn mit ihrem Konto bei der Deutschen Bundesbank steht ihnen zu jeder Zeit eine kostenfreie Alternative zur Verfügung, auf die man sich in solchen Fällen berufen kann.
Auf Anfrage des Handelsblattes erklärte man dazu, dass es vom Bundesbankgesetz sogar vorgeschrieben sei, keine Entgelte zu verlangen. Und auch ganz traditionell führe man hier für eine Vielzahl an Finanzämtern schon lange diverse Konten. Manche Behörden nutzen von jeher ausschließlich die Dienste der Deutschen Bundesbank.
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Das sind die Folgen für Privatpersonen
Für Einzelpersonen und Unternehmen kann sich mit dem Bankenwechsel des zuständigen Finanzamtes auch etwas Wichtiges ändern. Denn damit einher geht eine neue IBAN-Verbindung der Behörde. Ist deine Sparkasse betroffen, musst du bei eventueller Steuernachzahlung beispielsweise an eine neue Bankverbindung überweisen.
Das bedeutet generell: Personen, die ihre seine Transaktionen also selbst vornehmen oder einen Dauerauftrag eigerichtet haben, sollten auf entsprechende Ankündigungen achten. Lediglich im Fall von Lastschrifttransaktionen bleibt alles wie es war.
Quellen: Handelsblatt
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