Irrtum 2: Die Schneeflocke-Einstellung schützt vor Rohrbruch
Dieser Fehler kann teuer werden, insbesondere wenn man in den Winterurlaub fährt und alle Regler auf Frostschutz stellt, um Energie zu sparen. Denn diese Einstellung schützt nur den einzelnen Heizkörper. Wenn jedoch die Leitungen in der Außenwand bei Dauerfrost einfrieren, übernimmt die Versicherung die entstandenen Schäden nicht. Laut Mietrecht ist jeder dazu verpflichtet, in der kalten Jahreszeit ausreichend zu heizen. Gerade bei längerer Abwesenheit sollten Rohre und Wände daher nicht allzu stark abkühlen. In Mehrfamilienhäusern wird das Risiko von eingefrorenen Leitungen durch die Mitbenutzung der Heizungsrohre durch die anderen Parteien verringert.