Eine Rückfahrkamera ist nicht nur praktisch, sondern inzwischen so wie Rückfahrsensoren auch verbindlich. Das zumindest sieht die Europäische Union vor und hatte eine Frist bis zum 7. Juli 2024 gesetzt. Achtest du dabei nicht auf die richtige Funktionsweise der Geräte, kann das Geld kosten.
Rückfahrkamera und Co.: Das kommt 2024
Wie der TÜV Nord erklärt, ist schon seit dem 6. Juli 2022 eine EU-Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend, die sich auf den Einbau von Fahrassistenzsystemen wie unter anderem Rückfahrkameras und/oder -sensoren bezieht. Während dies seit 2022 zunächst nur für alle neu entwickelten Automobile galt, müssen spätestens seit dem 07. Juli 2024 sämtliche Neuwagen mit den zusätzlichen Systemen ausgestattet sein.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erläutert dazu: „Ein wesentliches Ziel dieser Verordnung ist, die Anzahl der Getöteten und Verletzten, durch die verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen, weiter zu senken. Mit dieser Verordnung werden eine Reihe neuer Technologien und Sicherheitsmaßnahmen […] verpflichtend eingeführt.“
Neben Rückfahrkameras gehören auch die folgenden Systeme dazu:
- Notbremsassistent
- Notfall-Spurhalteassistent
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
- Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit
- Abbiegeassistent und Kollisionswarnsystem
- Ereignisbezogene Datenspreicherung
- Notbremslicht
- Reifendrucküberwachungssystem
- Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich
- Verbesserung des unmittelbaren Sichtbereichs schwerer Nutzfahrzeuge
Lesetipp: So kannst du eine Rückfahrkamera nachrüsten
In diesem Fall kann dich die Rückfahrkamera Geld kosten
Die neue Pflicht gilt auch für ältere Autos – alle, die nach dem Einführungsdatum verkauft werden, müssen mit einer funktionierenden Rückfahrkamera und/oder entsprechenden Sensoren ausgestattet sein – und macht auch etwas anderes essentiell: Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer müssen darauf achten, dass das Gerät einwandfrei funktioniert. Denn wer mit einem defekten Exemplar unterwegs ist, dem droht Bußgeld.
„Eine nicht funktionierende Rückfahrkamera stellt einen Verstoß gegen die Rückfahrkamera-Pflicht dar und kann mit Geldstrafen geahndet werden“, heißt es dazu beispielsweise bei Kfz-Versicherungsvergleich1. Kommt es durch Fehlfunktionen zusätzlich zu einem Unfall, drohen ebenfalls Bußgelder.
Grund dafür ist laut dem Anwalt-Suchservice, dass „automatische Assistenzsysteme […] den Fahrer nicht aus seiner Verantwortung [befreien]. Wenn sie versagen, haftet er, notfalls auch allein, für den Schaden. Trotz derartiger Systeme muss der Fahrer immer noch selbst sicherstellen, dass kein Unfall passiert“.
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Quellen: TÜV Nord, Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Kfz-Versicherungsvergleich1, Anwalt-Suchservice
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