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Neue Versicherungspflicht für Fahrzeuge: Wer sie übersieht, zahlt Strafe

Die mögliche Zusatzvorschrift für Kfz-Versicherungen war ursprünglich für 2023 geplant. Jetzt könnte sie 2025 in Kraft, und dann teurer werden.

Mann unterschreibt Versicherungspapiere
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Dass ein gewöhnlicher Pkw nur mit Kfz-Versicherung geführt werden darf, ist bekannt. Neu ist, dass dies künftig womöglich auch für einige Rasenmäher gültig wird, zumindest wenn es sich dabei um Aufsitzfahrzeuge handelt.

Kfz-Versicherung: Diese Pflicht könnte kommen

Wie die Stiftung Warentest berichtet, ist für selbst­fahrende Arbeits­maschinen wie Aufsitzrasenmäher oder Gabelstapler ab dem 1. Januar 2025 eine eigene Kfz-Versicherung im Gespräch. Hintergrund ist die Ausweitung der bisherigen Versicherungspflicht auf Fahr­zeuge, die mit einer bauartbe­dingten Höchst­geschwindig­keit zwischen sechs und zwanzig Kilo­metern pro Stunde (km/h) auf öffent­lichen Straßen unterwegs sind.

Im Detail würde der Gesetzgeber das Pflicht­versicherungs­gesetz (PflVG) damit auf Fahr­zeuge erweitern, deren primärer Zweck es ist, Arbeiten zu verrichten, anstelle der Beförderung von Personen. Darunter auch alle jene, die nicht schneller als sechs km/h fahren können. Die entsprechende Änderung basiert auf der EU-Richt­linie zur Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­versicherung (EU 2021/2118):

Neue Pflicht für Kfz-Versicherungen unter anderem für:

  • Gabel­stapler
  • lang­same Traktoren
  • Schnee­räumer
  • Bagger
  • Planier­maschinen
  • Aufsitzrasenmäher

Update: Ganz aktuell steht das Vorhaben laut Stiftung Warentest in der Kritik. Konkret wurde dazu bemängelt, dass eine Versicherungs­pflicht nicht erforderlich sei, „da ihr Gebrauch der normalen Haft­pflicht­versicherung unterfällt und mögliche Schäden durch diese ausreichend abge­sichert seien.“

Aus diesem Grund hatte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Streichung der vorgesehenen Regelung vorgeschlagen. Stattdessen solle der bislang gültige Ausschluss der Kfz-Versicherungs­pflicht für die genannten Fahr­zeuge beibehalten werden. Darüber stimmt nun der Bundestag ab.

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In diesem Fall droht Bußgeld

Wer einen entsprechenden Aufsitzrasenmäher besitzt, dem rät die Stiftung Warentest, auf ein Detail zu achten, sollte die neue Pflicht kommen. Denn diese gilt lediglich für das Fahren auf öffent­lichen Straßen: „Benutzen Sie Ihren Aufsitzrasenmäher ausschließ­lich auf Ihrem Grund­stück, brauchen Sie keine spezielle Kfz-Versicherung.“

Wer das Fahrzeug allerdings unversichert und außerhalb des privaten Bodens verwendet, muss laut Bußgeldkatalog mindestens mit hohen Bußgeldern rechnen. Demnach „handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen“.

Quellen: Stiftung Warentest, EUR-Lex, Bußgeldkatalog

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