Dass ein gewöhnlicher Pkw nur mit Kfz-Versicherung geführt werden darf, ist bekannt. Neu ist, dass dies künftig womöglich auch für einige Rasenmäher gültig wird, zumindest wenn es sich dabei um Aufsitzfahrzeuge handelt.
Kfz-Versicherung: Diese Pflicht könnte kommen
Wie die Stiftung Warentest berichtet, ist für selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Aufsitzrasenmäher oder Gabelstapler ab dem 1. Januar 2025 eine eigene Kfz-Versicherung im Gespräch. Hintergrund ist die Ausweitung der bisherigen Versicherungspflicht auf Fahrzeuge, die mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und zwanzig Kilometern pro Stunde (km/h) auf öffentlichen Straßen unterwegs sind.
Im Detail würde der Gesetzgeber das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) damit auf Fahrzeuge erweitern, deren primärer Zweck es ist, Arbeiten zu verrichten, anstelle der Beförderung von Personen. Darunter auch alle jene, die nicht schneller als sechs km/h fahren können. Die entsprechende Änderung basiert auf der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (EU 2021/2118):
Neue Pflicht für Kfz-Versicherungen unter anderem für:
- Gabelstapler
- langsame Traktoren
- Schneeräumer
- Bagger
- Planiermaschinen
- Aufsitzrasenmäher
Update: Ganz aktuell steht das Vorhaben laut Stiftung Warentest in der Kritik. Konkret wurde dazu bemängelt, dass eine Versicherungspflicht nicht erforderlich sei, „da ihr Gebrauch der normalen Haftpflichtversicherung unterfällt und mögliche Schäden durch diese ausreichend abgesichert seien.“
Aus diesem Grund hatte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Streichung der vorgesehenen Regelung vorgeschlagen. Stattdessen solle der bislang gültige Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht für die genannten Fahrzeuge beibehalten werden. Darüber stimmt nun der Bundestag ab.
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In diesem Fall droht Bußgeld
Wer einen entsprechenden Aufsitzrasenmäher besitzt, dem rät die Stiftung Warentest, auf ein Detail zu achten, sollte die neue Pflicht kommen. Denn diese gilt lediglich für das Fahren auf öffentlichen Straßen: „Benutzen Sie Ihren Aufsitzrasenmäher ausschließlich auf Ihrem Grundstück, brauchen Sie keine spezielle Kfz-Versicherung.“
Wer das Fahrzeug allerdings unversichert und außerhalb des privaten Bodens verwendet, muss laut Bußgeldkatalog mindestens mit hohen Bußgeldern rechnen. Demnach „handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen“.
Quellen: Stiftung Warentest, EUR-Lex, Bußgeldkatalog
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