Natürlich will heutzutage niemand auf schnelles Internet in den eigenen vier Wänden verzichten. Das Abschließen des passenden Tarifs ist dabei nur eine Stellschraube – die entsprechende Hardware darf ebenfalls nicht fehlen. Doch gerade beim WLAN-Router gibt es noch immer zweifelhafte Geschäftspraktiken, auf die man nun aufmerksam macht.
WLAN-Router: Internet-Anbieter dürfen dir keinen aufschwatzen
Wer gegenwärtig einen neuen Internet-Vertrag abschließt und dazu noch einen entsprechenden WLAN-Router benötigt, könnte schnell dazu genötigt werden, das eigene Gerät des Anbieters zu nutzen. Gerade bei neueren Angeboten zu Glasfasernetzen soll das vorkommen. Wie es bei Teltarif heißt, kommen dann Argumente auf, das würde sonst nicht anders gehen oder es könne zu Störungen kommen.
Allerdings verstößt diese Praxis eindeutig gegen das Gesetz. Denn seit 2016 gilt die sogenannte Endgerätefreiheit innerhalb der EU. Demnach dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher frei darüber entscheiden, welche Hardware sie sich daheim hinstellen, um ins Internet zu kommen. Das Netz des Anbieters endet an der Anschlussdose, erklärt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dennoch gebe es etliche Berichte, dass Kundinnen und Kunden einen eigenen WLAN-Router nicht nutzen durften.
Auch gut zu wissen: Du hast ein neues Gerät gekauft? Dann musst du ihn auch an die richtige Stelle platzieren. Wir sagen dir, was niemals in der Nähe deines WLAN-Routers stehen sollte.
Internet-Anbieter erschweren Nutzung anderer Geräte
Zugleich gebe es wiederum keine Erfahrungsberichte darüber, dass der Betrieb eines eigenen Gerätes auch tatsächlich zu Störungen geführt hätte. Wer also beharrlich bleibt, kann und sollte auch den eigenen Wunsch durchsetzen.
Das gilt auch dann, wenn es einem von Anbieterseite nicht einfach gemacht wird: Dann kann es ein wenig komplizierter werden, weil man die Verkabelung ändern soll oder man soll umständlich Zugangsdaten via Kundenhotline erfragen.
Lukratives Leihgeschäft möglicher Grund
Eine allgemeine Durchsetzung des Gesetzes scheint noch nicht absehbar zu sein. Im Gespräch mit Golem zeigt sich Gundall ratlos darüber, dass die Bundesnetzagentur diesen Praktiken noch nicht Einhalt gebietet. Stattdessen hat die Verbraucherzentrale bereits im Mai 2022 Unternehmen wie Vodafone, Deutsche Glasfaser oder 1&1 abgemahnt. Immerhin haben einige Statements und Unterlassungserklärungen abgegeben und bei einigen Anbietern ist die Aktivierung kundeneigener Geräte sogar sehr einfach.
Übrigens: Nicht nur für WLAN-Router gilt die Endgerätefreiheit. Wir sagen dir, welche Floskel du in deinem Mobilfunkvertrag ignorieren darfst, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Warum Anbieter weiterhin eigene Geräte unters Volk bringen wollen, ist zwar nicht bekannt, doch es gibt eine Vermutung: In der Regel handelt es sich um WLAN-Router zur kostenpflichtigen Miete. Und die regelmäßigen Gebühren würden nach einigen Jahren den einmaligen Kaufpreis übersteigen – es könnte sich also um eine gute Einnahmequelle handeln.
Quellen: Teltarif, Golem
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