Ob Reisepass oder Personalausweis, in Deutschland musst du deine Identität belegen können. Wichtig ist es dabei natürlich, dass das Dokument gewisse Anforderungen erfüllt. Achtest du darauf nicht, droht dir ein Bußgeld, dass laut Gesetzgebung deutlich höher ausfällt als es die meisten wohl vermuten würden.
Personalausweis: Das sollte nicht passieren
Geht es nach dem Bußgeldkatalog, sind die Regularien für Ausweise wie Personalausweis, aber auch Reisepasses sehr eindeutig. In einem Fall, so heißt es dort, droht dir ein Bußgeld in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Zwar würde dieses in der Regel deutlich geringer ausfallen, entsprechende Geldstrafen sind aber dennoch möglich.
Das sagt der Bußgeldkatalog:
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Du legst deinen Ausweis nicht oder nicht rechtzeitig vor, obwohl eine dazu berechtigte Behörde dies verlangt | bis zu 3000 Euro |
Aber auch andere Szenarien führen zu hohen Geldstrafen. Ist dein Personalausweis beispielsweise abgelaufen, ist diese gemäß Paragraph 32 Absatz 1 des Personalsausweisgesetzes (PAuswG) festgesetzt. Einstellen musst du dich im Ernstfall aus Kulanz aber auch hier wahrscheinlich auf geringere Strafzahlungen.
Lesetipp: 15 Dokumente, die du nie wegwerfen solltest
Weitere Tipps zum Personalausweis
Neben den genannten Strafe, gibt es weitere Dinge, die du zu dem wichtigen Dokument beachten solltest. Wirst du beispielsweise dazu aufgefordert, deinen Personalausweis zu kopieren, ist Vorsicht geboten. Denn bis vor wenigen Jahren noch, war das tatsächlich verboten. Heute gelten zumindest strenge Regeln dafür.
Quellen: Bußgeldkatalog, Gesetze im Netz
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.